Urteil des LG Berlin vom 21.05.2012, Az.: 52 S 140/11 Erwirbt ein Käufer auf eBay einen Gegenstand, dessen Preis unter der Option „Sofort Kaufen“ falsch angegeben ist, kann der Händler den geschlossenen Kaufvertrag anfechten. Diese Anfechtung ist jedoch nur dann erfolgreich, soweit sie unzweideutig erkennen lässt, dass das Rechtsgeschäft wegen eines Fehlers beseitigt werden soll. Ist dies nicht der Fall, steht dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dessen Durchsetzbarkeit kann allerdings scheitern, falls der Verkäufer einen Rechtsmissbrauch aufgrund einer groben unbilligen Benachteiligung geltend machen kann. Hierfür müsste ein krasses Missverhältnis zwischen dem Preis, den der Käufer bei ordnungsgemäßer Durchführung des Angebots hätte zahlen müssen und der Höhe der Schadensersatzzahlung des Händlers bestehen.
Urteil des OLG Hamm vom 31.07.2012, Az.: I-4 U 21/10
Konzessionierte Glückspielveranstalter und Vermittler (Lottoannahmestellen) haben die Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen auszuschließen. Das Vorgehen eines Vereins bei dem die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gegeben sind, ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn dieser gezielt nur die Beklagten in Anspruch nimmt oder wenn dieser das Vorgehen gegen die staatlichen Lotteriegesellschaften mittelbar zum Vereinszweck erhebt.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 07.05.2012, Az.: 6 U 187/10
Beruft sich eine Partei auf ein Vertragsstrafeversprechen, so muss diese den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen sich gelten lassen, wenn die dem Unterlassungsvertrag zugrunde liegende Marke bestandskräftig gelöscht wurde.
Urteil des LG Detmold vom 22.02.2012, Az.: 10 S 163/11 Bricht der Verkäufer einer eBay-Auktion das Angebot vorzeitig ab, ist der Vertrag trotz eines unverhältnismäßig geringen Angebotspreises wirksam. Der Verkäufer kann sich hierbei nicht auf Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit oder Rechtsmissbrauch berufen, da er ja gerade selbst durch den Abbruch der Auktion für das Missverhältnis zwischen Preis und Leistung gesorgt hat.
Urteil des OLG Hamm vom 24.01.2012, Az.: I-4 U 129/11 1. Es ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Kläger einen Gerichtsstand nach den Erfolgsaussichten auswählt.
2. Es stellt keine irreführende Alterswerbung dar, wenn zum 5-jährigen Geburtstag eines Unternehmens mit einem Geburtstagsrabatt geworben wird, der gegenwärtige Unternehmensinhaber das Unternehmen aber nicht seit 5 Jahren betreibt. Die Behauptung ist wahr, da es nicht auf die Identität des Unternehmensträgers, sondern auf die Kontinuität des Unternehmens ankommt.
Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 148/10 a) Legt ein Verband eine die Kosten des Streitfalls vielfach übersteigende liquide Finanzausstattung dar und ist nicht bekannt geworden, dass er in der Vergangenheit Zahlungspflichten für Prozesskosten nicht nachgekommen ist, so kann eine unzureichende finanzielle Ausstattung des Verbandes grundsätzlich nur angenommen werden, wenn das bei zurückhaltender Betrachtung realistische Kostenrisiko des Verbands seine dafür verfügbaren Mittel spürbar übersteigt.
b) Ob das dauerhaft selektive Vorgehen eines Verbandes ausschließlich gegen Nichtmitglieder als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, beurteilt sich nach den Gesamtumständen des Einzelfalls.
c) Rechtsmissbräuchlich ist es insbesondere, wenn der Verband mit einem selektiven Vorgehen ausschließlich gegen Nichtmitglieder bezweckt, neue Mitglieder zu werben, denen er nach einem Beitritt Schutz vor Verfolgung verspricht.
d) Ein Rechtsmissbrauch ist zu verneinen, wenn eine dauerhafte Beschränkung der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auf Nichtmitglieder für einen Verband schon aus seinem - rechtlich unbedenklichen - Verbandszweck folgt.
Urteil des LG Bochum vom 22.12.2011, Az.: I-14 O 189/11
Es ist nicht irreführend, wenn im Rahmen einer Onlinewerbung für ein Kfz unter Verfügbarkeit “sofort” aufgeführt ist und später auf eine mögliche Abweichung der Lieferfrist hingewiesen wird. Die Begriffe “Verfügbarkeit” einerseits und “Lieferzeit” andererseits haben unterschiedliche Bedeutung.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 27.10.2011, Az.: 6 U 179/10
Das nachträgliche Einfügen einer Marke in ein Angebot auf der Internetplattform Amazon, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, ohne den Mitbewerber hierauf hinzuweisen, ist rechtsmissbräuchlich.
Urteil des OLG Hamm von 23.11.2010, Az.: I-4 U 136/10
Wird eine Produktbewertung aufgrund der Inaussichtstellung eines Rabattes abgegeben, so stellt diese eine wettbewerbswidrige „erkaufte“ Bewertung dar, insoweit auf die „Bezahlung“ nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Pressemitteilung Nr. 3/11 zu den Entscheidungen des OLG München vom 17.03.2011, Az.: 29 U 2819/10; 29 U 2944/10
Die staatliche Lotterieverwaltung warb an Ostern mit „Glückspäckchen im Osternest – Die Lose von Lotto Bayern wünschen schöne Feiertage“. Zudem konnte man im Rahmen von Sonderauslosungen täglich ein Cabrio gewinnen. Hierdurch wurde nicht nur über die Möglichkeit des Glücksspiels informiert, sondern gezielt zum Glücksspiel aufgefordert und animiert bzw. nicht nur eine vorhandene Spielleidenschaft kanalisiert, sondern der Entschluss zur Spielteilnahme erst hervorgerufen. Auch wenn diese Werbung unlauter war, konnte der Freistaat Bayern nicht verurteilt werden, da die Ansprüche des klagenden Vereins rechtsmissbräuchlich waren. Der Verein weigerte sich nämlich Wettbewerbsverstöße seiner Mitglieder zu verfolgen.
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