Inhalte mit dem Schlagwort „Registrierung eines Domainnamens“

08. März 2018

Erwerber einer Domain kann sich auf Rechte des Vorbesitzers berufen

Leiste mit URL in Browser
Urteil des LG Köln vom 19.12.2017, Az.: 33 O 39/17

Das LG Köln wies die Klage eines Küchengeräte-Anbieters ab, der Ansprüche aus dem Namensrecht an dem Kürzel „T“ und einer damit in Zusammenhang stehenden Internetdomain geltend machen wollte. Die Klägerin verwendet den Firmenbestandteil „T“ im geschäftlichen Verkehr als Abkürzung und forderte den Inhaber der Internetdomain „T.de“ auf, die Nutzung dieser Domain zu unterlassen. Die Domain war bereits seit 1995 für die Firma des Beklagten registriert und wurde 2008 auf den Beklagten persönlich umgeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt stand der Klägerin bereits ein Namensrecht an der Bezeichnung „T“ zu. Allerdings ist das Namens- und Kennzeichenrecht der Klägerin erst nach der Registrierung des Domainnamens durch die Firma des Beklagten entstanden, weshalb der Klägerin diesbezüglich keine Ansprüche zustehen.

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20. September 2016

1. FC Köln hat Anspruch auf Löschung der Domain „fc.de“

Fußballstadion vom Eckpunkt aus
Urteil des LG Köln vom 09.08.2016, Az.: 33 O 250/15

Das LG Köln hat entschieden, dass dem Fußballverein 1. FC Köln nach § 12 BGB das ausschließliche Namensrecht an dem Zeichen „FC“ zustehe. Aus diesem Grund könne der 1. FC Köln von dem Inhaber der Internetdomain „fc.de“ die Löschung fordern. Auf Grund der langandauernden und bundesweiten Verwendung durch den Verein selbst, sowie durch diverse Sportmedien verbinden die beteiligten Verkehrskreise die Abkürzung „FC“ einzig mit dem Kölner Fußballklub. Der Entstehung eines solchen Namensrechts steht dabei auch nicht entgegen, dass sich das Kürzel auch im den Namen von anderen Fußballvereinen wiederfindet und in Deutschland zumeist als allgemeine Abkürzung für Fußballklub verwendet wird.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden. Das OLG Köln teilte in der Berufungsverhandlung mit, dass es nach vorläufiger Rechtssauffassung kein Namensrecht des 1. FC Köln an der Abkürzung „FC“ gebe, weil es sich dabei um die gängige Abkürzung für Fußballclub handele. Die Parteien haben sich daraufhin verglichen.

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20. August 2015 Kommentar

OLG Hamburg – Creditsafe hat keinen Anspruch auf Freigabe von creditsafe.de

Eine illustrierte Hand klickt auf die Domain-Endung ".de" in weißer Schrift auf grauem Hintergrund
Kommentar zum Urteil des OLG Hamburg vom 09.04.2015, Az.: 3 U 59/11

Benutzt ein Dritter den eigenen Namen als Internetdomain, so können dem Rechteinhaber an dem Begriff insbesondere namens- und kennzeichenrechtliche Ansprüche auf Unterlassung der Verwendung und Freigabe der Domain zustehen. Dass dies nicht immer so ist, zeigt ein aktueller Fall: wie das hanseatische Oberlandesgericht nun entschied, können solche Ansprüche im Einzelfall mal an kleinen Details scheitern.

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