Haftung eines Online-Buchungsportals
Urteil des AG Köln vom 10.10.2011, Az.: 142 C 518/10
Ein Online-Buchungsportal, über das Hotelzimmer gebucht werden können, haftet als Reisevermittler, wenn die Buchung nicht ordnungsgemäß weitergeleitet wird.Urteil des AG Köln vom 10.10.2011, Az.: 142 C 518/10
Ein Online-Buchungsportal, über das Hotelzimmer gebucht werden können, haftet als Reisevermittler, wenn die Buchung nicht ordnungsgemäß weitergeleitet wird.