Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Ciao“ und „Ciao Mamma“

Ein italienisches Restaurant namens „Ciao“ ging gegen eine Pizzeria, die sich „Ciao Mamma“ nennt, vor. Es verlangte Unterlassung der Verwendung des Namens „Ciao Mamma“, da dies zu einer Verwechslungsgefahr führen könnte. Das Gericht verneinte dies allerdings, da die Grußformel „Ciao“ keine große Eignung zur Unterscheidung hat und der Zusatz „Mamma“ einen ausreichend abweichenden Gesamteindruck an den Verkehr vermittelt.