Inhalte mit dem Schlagwort „Restaurant“

15. Juli 2021

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Ciao“ und „Ciao Mamma“

Ein Tisch ist gedeckt mit Teller, Weingläsern und Essen
Pressemitteilung Nr. 50/2021 des OLG Frankfurt am Main zum Beschluss vom 30.06.2021, Az.: 6 W 35/21

Ein italienisches Restaurant namens „Ciao“ ging gegen eine Pizzeria, die sich „Ciao Mamma“ nennt, vor. Es verlangte Unterlassung der Verwendung des Namens „Ciao Mamma“, da dies zu einer Verwechslungsgefahr führen könnte. Das Gericht verneinte dies allerdings, da die Grußformel „Ciao“ keine große Eignung zur Unterscheidung hat und der Zusatz „Mamma“ einen ausreichend abweichenden Gesamteindruck an den Verkehr vermittelt.

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27. Mai 2020

Lieferdienste müssen über Allergene im Essen informieren

Verschiedene Lebensmittel auf einem weißen Tisch
Urteil des LG Berlin vom 17.01.2019, Az.: 16 O 304/17

Online-Essens-Lieferanten sind verpflichtet den Endkunden hinreichend über, im Essen enthaltene, Allergene zu informieren. Dies entschied das LG Berlin in einem Verfahren zwischen einem Verbraucherschutzverband und dem Betreiber einer Lieferdienstplattform. Ein bloßer Hinweis über eventuell enthaltene Allergene in den Lebensmitteln, sowie die Möglichkeit des Verbrauchers, das Restaurant und den Betreiber der Plattform über Unverträglichkeiten zu informieren, seien nicht ausreichend. Der Kunde müsse bereits vor Vertragsschluss hinreichend über Allergene und andere Zusatzstoffe in den Lebensmitteln durch die Plattform informiert werden.

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07. August 2018

Verwendung von Bewertungen und Likes nach Unternehmensänderung irreführend

Ein mit Tellern, Besteck und Weingläsern gedeckter Tisch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 14.06.2018, Az.: 6 U 23/17

Zwischen zwei Parteien, die jeweils ein gastronomisches Franchise-System betreiben, besteht ein Wettbewerbsverhältnis, selbst wenn zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung noch an keinem Ort gleichzeitig beide Restaurant-Konzepte betrieben werden. Somit ist die Weiterführung der abgegebenen Werbung und Likes, zu Werbezwecken, nach einem Wechsel eines Restaurants von einem Franchise-System zu einem konkurrierenden System, irreführend. Bei den angesprochenen Verbrauchern wird dadurch nämlich der Eindruck erweckt, dass die Bewertungen und Likes für die Gastronomieleistungen in dem neuen Konzept abgegeben wurden.

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21. September 2017

Haftung eines Online-Lieferdienstes für Wettbewerbsverstöße seiner Partnerrestaurants

Schriftzug Essen Online bestellen auf Tasten einer Tastatur
Urteil des KG Berlin vom 21.06.2017, Az.: 5 U 185/16

Betreibt ein Online-Lieferdienst eine Webseite, auf der er Speisekarten von Partnerrestaurants für die Öffentlichkeit zugänglich macht, so haftet er für fehlerhafte Preisangaben und Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungspflichten in den Angeboten seiner Lieferanten. Sowohl aus objektiver Sicht als auch aus Kundensicht ist das Portal in den Liefer- und Abwicklungsbetrieb der Lieferanten fest mit eingebunden, indem es die Inhalte der Partner selbst in seine Datenbank einträgt. Es handelt sich gerade nicht um ein automatisiertes Verfahren ohne Kenntnis des Webseitenbetreibers.

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