Inhalte mit dem Schlagwort „Richtlinie 95/46/EG“

19. Januar 2016 Top-Urteil

Zwischen USA und EU geschlossenes Safe-Harbor-Abkommen ungültig

Ein Schiff sinkt
Urteil des EuGH vom 06.10.2015, Az.: C-362/14

1. Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 geänderten Fassung ist im Licht der Art. 7, 8 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass eine aufgrund dieser Bestimmung ergangene Entscheidung wie die Entscheidung 2000/520/EG der Kommission vom 26. Juli 2000 gemäß der Richtlinie 95/46 über die Angemessenheit des von den Grundsätzen des „sicheren Hafens“ und der diesbezüglichen „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ) gewährleisteten Schutzes, vorgelegt vom Handelsministerium der USA, in der die Europäische Kommission feststellt, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, eine Kontrollstelle eines Mitgliedstaats im Sinne von Art. 28 der Richtlinie in geänderter Fassung nicht daran hindert, die Eingabe einer Person zu prüfen, die sich auf den Schutz ihrer Rechte und Freiheiten bei der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aus einem Mitgliedstaat in dieses Drittland übermittelt wurden, bezieht, wenn diese Person geltend macht, dass das Recht und die Praxis dieses Landes kein angemessenes Schutzniveau gewährleisteten.

2. Die Entscheidung 2000/520 ist ungültig.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
10. November 2015

Zur Anwendung nationalen Datenschutzrechts auf eine ausländische Gesellschaft

Schloss auf Tastatur symbolisiert Online-Datenschutz
Urteil des EuGH vom 01.10.2015, Az.: C-230/14

Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 ist dahingehend auszulegen, dass es der Kontrollstelle eines Mitgliedstaats erlaubt ist, auf eine Verarbeitung personenbezogener Daten nationales Datenschutzrecht anzuwenden, selbst wenn die Gesellschaft, die für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen ist. Dies gilt, soweit der für die Verarbeitung Verantwortliche im Hoheitsgebiet der Kontrollstelle eine effektive und tatsächliche Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung ausübt.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a