Live-Streams der BILD-Zeitung vorerst weiterhin zulässig

Die Bild-Zeitung darf vorerst weiterhin ohne Rundfunkzulassung Internet-Video-Formate per Livestream im Internet anbieten. Bei den streitgegenständlichen Internet-Videos könnte es sich zwar um Formate handeln, die als Rundfunk einzustufen sind und damit nach Vorschriften des Rundfunkvertrags einer Zulassung bedürfen. Auf das Vorliegen eines Fernsehprogramms deutet unter anderem die Verbreitung der Formate durch elektromagnetische Schwingungen sowie deren zeitgleicher Empfang auf Grundlage eines Sendeplans hin. Allerdings könne das Gericht mangels einer gesetzlichen Definition des Begriffs des Sendeplans und angesichts dessen umstrittener Voraussetzungen nicht im Eilverfahren über das Bestehen eines zulassungspflichtigen Rundfunkformats entscheiden.