Säuglingsfotos in „Samenraub“-Berichten verletzen Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten
Die Veröffentlichung von Säuglingsfotos im Rahmen von Berichten zum Thema "Samenraub" stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der abgebildeten Personen dar, weil die Berichterstattung geeignet ist, das Verhältnis der Kinder zur Mutter, welcher der "Samenraub" zu Unrecht vorgeworfen wurde, zu beeinträchtigen.