Inhalte mit dem Schlagwort „Schadensersatz“
Schadensersatzansprüche bei unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder
Urteil des Brandenburgischen OLG vom 15.05.2009, Az.: 6 U 37/08
Bei der unberechtigten Nutzung von Lichtbildern können regelmäßig die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) als Ausgangspunkt für die richterliche Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden. Zudem hat der Urheber des Bildes das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem Werk gemäß § 13 S. 1 UrhG. Unterlässt der unberechtigte Nutzer jedoch auch den Bildquellennachweis, steht dem Urheber weiter eine Verdoppelung der Lizenzgebühr zu.Mein Kind soll nicht in den Medien stehen
Eine Geldentschädigung wegen hartnäckiger schwerwiegender Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist abhängig von der Wertung im Einzelfall, wobei Kinder umfassender geschützt sein müssen als Erwachsene. Unterlassungstitel und Ordnungsmittelverfahren können der Genugtuungsfunktion bereits Rechnung tragen.
Offenlegungspflicht bei Kickback-Zahlungen
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a) Der Verletzergewinn ist nach einer Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte nach § 97 Abs. 1 UrhG nur insoweit herauszugeben, als er auf der Rechtsverletzung beruht. Beim urheberrechtsverletzenden Verkauf einer unfreien Bearbeitung kommt es insoweit maßgeblich darauf an, inwieweit der Entschluss der Käufer zum Erwerb der angegriffenen Ausführung gerade darauf zurückzuführen ist, dass diese die Züge erkennen lässt, auf denen der Urheberrechtsschutz des benutzten Werkes beruht. (...)
Keine Abmahnung zur Gewinnerzielung
Urteil des OLG Hamm vom 28.04.2009, Az.: 4 U 216/08
Mahnt ein Wettbewerber allein aus Gewinnerzielungsinteresse ab, um Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung zu generieren, so ist dies rechtsmissbräuchlich.
Im vorliegenden Fall war hiervon auszugehen, da durch die Einschaltung eines Anwalts regelmäßig ein pauschaler Schadensersatz geltend gemacht wurde, dessen Höhe jeder Grundlage entbehrt. Zudem stand die Vielzahl der Abmahnungen zu dem Umfang des Geschäftsbetriebs in einem Missverhältnis.
Schadensersatz nach Lizenzvertrag
Urteil des BGH vom 26.03.2009, Az.: I ZR 42/06
Der Schadensersatz für die Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte kann nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet werden. Hierfür stellt man sich die Frage, was vernünftige Vertragspartner bei Abschluss eines Lizenzvertrages als Vergütung für die Benutzungshandlung vereinbart hätten. Es muss nachgewiesen werden, dass eine ausreichende Zahl von Lizenzverträgen nach dem fraglichen Vergütungsmodell geschlossen worden sind.
An frischer Farbe freuen
Wer beim Versandhandel bestellt, darf darauf vertrauen, dass auch so wie bestellt geliefert wird. Ist das Versandhaus dazu nicht in der Lage, haftet es dem Kunden auf Schadensersatz. Der kann dann Aufwendungen ersetzt verlangen, die er im Vertrauen auf die Lieferung getätigt hat. Voraussetzung: Sie sind wegen der Nichtlieferung für ihn „vergeblich“.