Inhalte mit dem Schlagwort „Schöpfungshöhe“

15. Mai 2018

Keine Schöpfungshöhe für Schaustellergeschrei

Kettenkarussell auf Rummelplatz im Sonnenuntergang
Urteil des LG München I vom 12.12.2017, Az.: 33 O 15792/16

Die Werbungsrufe einer Jahrmarkt-Schaustellerin „Ja und jetzt, jetzt bring ma wieder Schwung in die Kiste! Hey, ab geht die Post! Let’s go! Let’s fetz! Volle Pulle! Volle Power! Wooow! Super!“ sind kein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk und durften somit von einer Hip-Hop Band als Eingangssample für einen Song verwendet werden. Ein derartig kurzer und banaler Ausspruch ist nicht schützenswert, selbst wenn er besonders intoniert werde oder einen gewissen Wiedererkennungswert habe. Werden im Rahmen von Anpreisungen Begriffe derart spontan und wahllos aneinandergereiht, ist keine Gestaltungshöhe erreicht, die jedoch für eine urheberrechtlich schützenswerte persönliche geistige Schöpfung erforderlich ist.

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31. Juli 2017

Auch technisch bedingte Gestaltung eines Produkts kann zu hoher wettbewerblicher Eigenart führen

Innentüren
Urteil des OLG Köln vom 21.10.2016, Az.: 6 U 112/16

Ist die Gestaltung eines Produkts zwar technisch bedingt, jedoch nicht technisch zwingend, nimmt sie an der Begründung der wettbewerblichen Eigenart teil. Die wettbewerbliche Eigenart dient dazu, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft des Produkts oder seine Besonderheiten hinzuweisen. Besteht keine technische Notwendigkeit einer bestimmten Gestaltung, ist es für Wettbewerber zumutbar, auf eine andere Aufmachung zurückzugreifen.

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10. August 2016

Urheberrechtsschutz für die Biergebinde der „5,0 Original“-Reihe bejaht

drei grüne Bierflaschen auf weißem Hintergrund
Urteil des LG Hamburg vom 07.07.2016, Az.: 310 O 212/14

Die Biergebinde der „5,0 Original“-Reihe sind als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt. Durch die zweifarbige Gestaltung, den schnörkellosen Schrifttyp, die horizontale Ausrichtung der Beschriftung und den schlichten Eindruck hebt sich die Gestaltung von Vorbekanntem ab und erreicht die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Purismus als Stil bereits vorbekannt ist, für die Bejahung des Urheberschutzes kommt es auf die konkrete Anwendung des Stils im Einzelfall an.

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05. Juli 2016

Ausdruck „Wenn das Haus nasse Füße hat“ weist nicht erforderliche Schöpfungshöhe auf

Bücherstapel
Urteil des OLG Köln vom 08.04.2016, Az.: 6 U 120/15

Der Ausdruck „Wenn das Haus nasse Füße hat“ ist als Untertitel für ein Buch über Mauerwerkstrockenlegung und Kellersanierung keine ausreichend individuelle geistige Leistung, ihm kommt folglich kein Urheberrechtsschutz zu. Zwar ist der Text in gewisser Weise originell, im Zusammenhang mit dem Buch stellt er jedoch eine beschreibende Inhaltsangabe dar. Ferner ist der Ausdruck kein Aphorismus, er zeichnet sich nicht durch eine besondere „Wortakrobatik“ aus und ist außerdem an ein deutsches Sprichwort angelehnt.

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07. August 2015

Urheberschutz gilt auch für militärische Lageberichte

Mappe mit der Aufschrift "Top Secret"
Urteil des OLG Köln vom 12.06.2015, Az.: 6 U 5/15

Das Bundesministerium für Verteidigung übersendet wöchentlich eine Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr und die dortigen Entwicklungen, welche als Verschlusssache für den Dienstgebrauch eingestuft werden, an ausgewählte Abgeordnete. Die Veröffentlichung dieser Texte auf dem Internetportal eines Zeitungsverlages ist unzulässig, da auch Mitteilungen vorgegebener Tatsachen, hier bzgl. der politischen und militärischen Lage der Einsatzorte der Bundeswehr, dem Urheberschutz unterliegen, wenn auch persönliche Einschätzungen etwa zur Bedrohungslage enthalten sind. Die Schöpfungshöhe ergibt sich auch aus der systematischen Auswahl und der jeweiligen Darstellungsform der Sachinfotmation.

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02. Oktober 2014

Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit eines Gutachtens über ein Urteil

Beschluss des KG Berlin vom 12.03.2014, Az.: 24 W 21/14

Ein Gutachten bezüglich eines Urteils kann dann nicht als urheberrechtlich schützenswertes Werk angesehen werden, wenn es aus einem vergleichsweise kurzen Text besteht, in dem überwiegend Zitate aus dem Urteil angeführt werden, ohne dass die Einarbeitung von Hintergrundmaterial in einem außergewöhnlich hohem Maße erkennbar ist und zudem die sprachliche Darstellung keine ausgeprägten individuellen eigenschöpferischen Züge erkennen lässt.

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04. März 2014

Website mit kopierten Texten – Zitierrecht vs. Textklau

Urteil des AG Charlottenburg vom 29.11.2012, Az.: 201 C 263/12

Werden auf einer Internetseite Texte eingestellt, ohne hierfür eine Lizenz zu haben, wird das Urheberrecht der Autorin jedenfalls dann verletzt, wenn die Verwendung der Texte nicht durch das Zitierrecht gedeckt ist. Dies setzt voraus, dass eine innere Verbindung zwischen dem Text und den eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird. Bei einer Zeitungsmeldung, die durch eine sachliche und neutrale Berichterstattung geprägt ist, wäre eine Darstellung in solcher Art und Intensität nicht möglich, wenn der Zitierende hier darauf verwiesen würde, nicht zitieren zu dürfen und die berichteten Fakten in eigener Sprache zusammenfassen zu müssen.

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21. Oktober 2013

Zum Urheberrecht von Wohngebäuden

Urteil des OLG Karlsruhe vom 03.06.2013, Az.: 6 U 72/12 Wohngebäude und Teile von Wohngebäuden können als Werke der Baukunst einem urheberrechtlichen Schutz unterliegen, wenn sie nicht nur Produkte rein handwerklichen Schaffens sind, sondern als persönliche geistige Schöpfungen aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragen.
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12. Februar 2013

Bloße Ideen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 17.10.2012, Az.: 5 U 166/11 Selbst wenn die Idee und das Thema eines Bildes in einer anderen Collage erkennbar übernommen wurde und zwischen den Bildern gewisse Ähnlichkeiten bestehen, so liegt hierin noch keine Urheberrechtsverletzung. Es kommt vielmehr auf die konkrete Gestaltung der sich gegenüber stehenden Bilder an und ob diese tatsächlich übereinstimmend oder nicht doch deutlich unterschiedlich sind. 
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