Beleidigungen in WhatsApp-Chat können Unterrichtsausschluss begründen
Wiederholte, gegen eine Lehrkraft gerichtete Beleidigungen in dem Gruppenchat einer Schulklasse bei WhatsApp stellen neben einem Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin auch eine schwere Störung des schulischen Friedens dar und können als schwerwiegendes Fehlverhalten des Schülers einen zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht gemäß § 90 VI S. 1 SchG begründen.