Inhalte mit dem Schlagwort „Schufa“

25. Februar 2014

Zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegen die SCHUFA

Urteil des BGH vom 28.01.2014, Az.: VI ZR 156/13

a) Ein durch eine Bonitätsauskunft der SCHUFA Betroffener hat gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BDSG einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten dort gespeichert sind und in die den Kunden der Beklagten mitgeteilten Wahrscheinlichkeitswerte (Scorewerte) einfließen.

b) Die sogenannte Scoreformel, also die abstrakte Methode der Scorewertberechnung, ist hingegen nicht mitzuteilen.

c) Zu den als Geschäftsgeheimnis geschützten Inhalten der Scoreformel zählen die im ersten Schritt in die Scoreformel eingeflossenen allgemeinen Rechengrößen, wie etwa die herangezogenen statistischen Werte, die Gewichtung einzelner Berechnungselemente bei der Ermittlung des Wahrscheinlichkeitswerts und die Bildung etwaiger Vergleichsgruppen als Grundlage der Scorekarten.

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22. Januar 2014

Unzulässige Drohung eines Inkassobüros mit SCHUFA-Eintrag

Urteil des OLG Celle vom 19.12.2013, Az.: 13 U 64/13

Droht ein Inkassobüro bei einer inzwischen bestrittenen Forderung wiederholt damit, einen SCHUFA-Eintrag zu veranlassen, stellt dies eine drohende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Der vermeintliche Schuldner hat allein durch eine solche Androhung bereits einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Inkassobüro.

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09. August 2013

Mobilfunkkunden darf nicht mit SCHUFA-Eintrag gedroht werden

Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.07.2013, Az.: I-20 U 102/12 Die Drohung eines Mobilfunkanbieters an säumige Kunden mit einem SCHUFA-Eintrag ist wettbewerbswidrig, wenn bei einer nicht rechtskräftig festgestellten Forderung nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine Weitergabe an die SCHUFA nur erfolgt, wenn der Kunde die Forderung nicht bestritten hat. Das Recht zur Weitergabe der Daten folgt auch nicht aus § 28a Abs. 1 Nr. 4 d BDSG. Ein Mahnschreiben, das einen solchen Hinweis nicht enthält, verstößt aufgrund des massiven Drucks auf die Entschließungsfreiheit des Verbrauchers gegen § 4 Nr. 1 UWG.
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05. August 2010

Drohung mit SCHUFA-Eintrag bei nichtbestehender Forderung rechtswidrig

Urteil des AG Leipzig vom 13.01.2010, Az.: 118 C 10105/09 Eine Datenübermittlung an die SCHUFA ohne eine Einwilligung des Betroffenen ist nur zulässig, soweit die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Eine Übermittlung scheidet aus, wenn die geltend gemachte Forderung offensichtlich nicht besteht. Der Betroffene kann in diesem Fall eine angedrohte Datenübermittlung an die SCHUFA mittels einer einstweiligen Verfügung untersagen.
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06. Mai 2010

Übermittlung von Negativdaten an die Schufa bei Zahlungsunwilligkeit zulässig

Beschlüsse des OLG Koblenz vom 23.09.2009 und 04.11.2009, Az.: 2 U 423/09

Die Übermittlung von Negativdaten an die Schufa muss einer einzelfallbezogenen Abwägung standhalten. Vorliegend war eine eingetragene Darlehensforderung zwischen dem Kreditnehmer und der Bank unstreitig. Der Kreditgeber meldete an die Schufa die Kreditaufnahme, die Gesamtfälligstellung und den Widerspruch des Kreditnehmers, so dass die Eintragungen immer der Wahrheit entsprachen. Bestehen Einwände gegen die bei der Schufa eingetragenen Forderung, so sind diese vom Schuldner selbst detailliert darzulegen. Gelingt dies nicht, ist der Einwand als vorgeschoben einzustufen; die Übermittlung und Speicherung ist dann zulässig.

Anmerkung: Seit dem 01.04.2010 regelt nun der neu eingeführte § 28a BDSG detailliert die Zulässigkeit der Übermittlung von Daten an Auskunfteien. Eine Übermittlung von Daten ist damit nur noch zulässig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen, insbesondere im Mahnverfahren, eingehalten wurden!
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