Inhalte mit dem Schlagwort „Schule“

11. April 2023 Top-Urteil

Fehlende Einwilligung von Lehrern in Livestreamunterricht

Schüler sitzen mit Laptops am Tisch und machen eine Gruppenarbeit
Urteil des EuGH vom 30.03.2023, Az.: C-34/21

Für Livestreamunterricht während der Corona-Pandemie wurden Lehrer, im Gegensatz zu den Schülern, aufgrund einer nationalen Vorschrift, nicht nach ihrer Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gefragt. Der EuGH beantwortete in dem Kontext die Vorlagefragen zur Auslegung des Art. 88 DSGVO, dahingehend, dass speziellere Vorschriften i.S.d. Art. 88 Abs. 1 DSGVO auch die Vorgaben des Abs. 2 erfüllen müssen. Für eine spezifischere Norm ist es nicht ausreichend, wenn bloß die Bestimmungen der DSGVO wiederholt werden.

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23. August 2023

Schüler fotografiert seinen Lehrer – schriftlicher Schulverweis rechtmäßig?

Mann fotografiert aus dem Auto
Pressemitteilung des VG Berlin zum Urteil vom 21.07.2023, Az.: VG 3 K 211/22

In Berlin hatte das Verwaltungsgericht zu entscheiden, ob ein schriftlicher Schulverweis eine rechtmäßige Maßnahme der Schule ist, wenn der Schüler Fotoaufnahmen von einem Lehrer ohne dessen Einverständnis angefertigt und innerhalb der Schule verbreitet hat. Laut dem Verwaltungsgericht beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle wegen eines pädagogischen Beurteilungsspielraums der Schule darauf, ob der Sachverhalt zutreffend ermittelt und die Grenzen der Verhältnismäßigkeit eingehalten wurden. Im Ergebnis sei ein schriftlicher Verweis als mildeste Maßnahme verhältnismäßig, da der Schüler sowohl die Hausordnung als auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Lehrers verletzt habe. Überdies zeige sich der Schüler uneinsichtig.

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20. Oktober 2021

Cartoon auf Internetseite einer Schule kann Wiederholungsgefahr für andere Schulen begründen

Schüler bei Gruppenarbeit
Urteil des BGH vom 22.09.2021, Az.: I ZR 83/20

a) Macht ein Lehrer im Rahmen der Informatik-Arbeitsgemeinschaft einer öffentlichen Schule, die sich mit der Erstellung der schulischen Internet-Homepage befasst, auf dieser Homepage einen der Auflockerung und Illustration dienenden Cartoon in urheberrechtsverletzender Weise öffentlich zugänglich, erstreckt sich die hierdurch begründete Wiederholungsgefahr regelmäßig auf alle öffentlichen Schulen im Verwaltungsbereich des in Anspruch genommenen Bundeslands.

b) Weist das erstinstanzliche Gericht den Hauptantrag des Klägers ab und gibt seinem Hilfsantrag statt, fällt bei Einlegung der Berufung durch den Beklagten die Entscheidung über den Hauptantrag bei dem Berufungsgericht nicht zur Entscheidung an, sondern erwächst in Rechtskraft, wenn nicht der Kläger Anschlussberufung einlegt. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn der Kläger den Rechtsstreit erstinstanzlich hinsichtlich des Hauptantrags einseitig für in der Hauptsache erledigt erklärt und den Hauptantrag hilfsweise - für den Fall, dass die Voraussetzungen der Feststellung seiner Erledigung nicht vorliegen - aufrechterhält.

c) Erklärt der Kläger mit Blick auf eine von dem Beklagten nach Klageerhebung abgegebene Unterwerfungserklärung den Rechtsstreit hinsichtlich des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs einseitig für erledigt und erhält diesen Anspruch hilfsweise - für den Fall, dass der Erledigungsfeststellungsantrag nicht begründet ist - aufrecht, kann die Erledigungserklärung regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass der Kläger auf den Unterlassungsanspruch verzichtet oder die Parteien sich auf sein Entfallen geeinigt hätten.

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16. März 2020

Schülerakte wird bei Schulwechsel nicht „bereinigt“

Paragraphenzeichen mit Papierschnipseln
Pressemitteilung des VG Berlin vom 04.03.2020, Az.: 3 L 1028.19

Dem Antrag der Eltern eines 13-jährigen Berliner Schülers, bestimmte Einträge aus der Schülerakte zu löschen, weil diese gegen die DSGVO verstoßen, gab das Verwaltungsgericht Berlin nicht bei. Zwar finden die Regelungen der DSGVO grundsätzlich auch Anwendung auf Schülerakten, ein Anspruch auf Löschung sei durch einen Schulwechsel jedoch nicht gegeben. Die in der Schülerakte gesammelte Daten seien nach einem Schulwechsel noch notwendig. Denn Sinn und Zweck der Führung einer Schülerakte, sei gerade die Dokumentation der Entwicklung und des Verhaltens eines Schülers über die gesamte Schullaufbahn hinweg.

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30. Juli 2019

Veröffentlichung eines Schulprojekts mit Fotos verletzt Urheberrecht

Schüler bei Gruppenarbeit
Urteil des BGH vom 10.01.2019, Az.: I ZR 267/15

a) Eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG liegt vor, wenn eine Fotografie auf eine Website eingestellt wird, die zuvor ohne beschränkende Maßnahme, die ihr Herunterladen verhindert, und mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers auf einer anderen Website veröffentlicht worden ist.

b) Ein Verbotstenor ist nicht deswegen unbestimmt, weil er mit der Wendung "ermöglichen" (konkret: zu ermöglichen, ein Foto zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen) einen auslegungsbedürftigen Begriff enthält, den das Gericht zur Klarstellung im Hinblick auf eine angenommene Störerhaftung aufgenommen hat, sofern den zur Auslegung heranzuziehenden Entscheidungsgründen eindeutig zu entnehmen ist, welches konkrete Verhalten dem Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung untersagt werden soll.

c) Die Anschlussrevision eines Klägers, die sich dagegen wendet, dass das Berufungsgericht den beantragten Verbotsausspruch nicht auf eine Täterhaftung, sondern auf den Gesichtspunkt der Störerhaftung gestützt hat, ist unzulässig, weil es am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

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27. November 2015

Land haftet für Urheberrechtsverletzungen durch Lehrer

Bücher mit Stiften, Büchern und Apfel auf einem Lehrerpult vor einer Tafel.
Beschluss des OLG Celle vom 09.11.2015, Az.: 13 U 95/15

Wirbt ein Lehrer im Internet für das Fremdsprachenangebot einer Schule, so handelt er in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Verletzt er dabei die Urheberrechte eines Dritten, so haftet das entsprechende Bundesland für daraus entstehende Schadensersatzansprüche.

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24. Februar 2014

Zur Angemessenheit der Vergütung für Inhalte im Intranet von Hochschulen

Urteil des BGH vom 20.03.2013, Az.: I ZR 84/11

Soweit die Festsetzungen eines Gesamtvertrags von vergleichbaren Regelungen in anderen Gesamtverträgen oder von Vorschlägen der Schiedsstelle abweichen, kann nicht angenommen werden, dass sie billigem Ermessen (§ 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG) entsprechen, wenn das Oberlandesgericht keinen überzeugenden Grund für die Abweichungen genannt hat.

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26. April 2011

Vergütungshöhe für die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken an Hochschulen

Pressemitteilung Nr. 4/11 des OLG München zum Urteil vom 24.03.2011, Az.: 6 WG 12/09

Für die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im Rahmen von Unterricht und Forschung ist gemäß § 52a Urhebergesetz eine angemessene Vergütung an die jeweilige Verwertungsgesellschaft zu zahlen. Bereits seit Anfang 2008 sind in einem Gesamtvertrag die jeweiligen Vergütungsansprüche gegenüber Schulen geregelt. Ein dementsprechender Vertrag für Hochschulen bestand bislang jedoch nicht und konnte auch nicht im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Hochschulen in allen 16 Bundesländern und der Verwertungsgesellschaft WORT erzielt werden.
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