Preisangabengestaltung für (0)180er Rufnummern ab dem 1. März 2010
Meldung der Bundesnetzagentur vom 04.02.2010
Am 01. März 2010 treten Änderungen zum Schutz des Verbrauchers im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Dienstleistungen im Rufnummernbereich (0)180 heißen von nun an nicht mehr "Geteilte-Kosten-Dienste", sondern erhalten den neuen Namen "Service-Dienste". Außerdem werden preisliche Obergrenzen für Anrufe aus dem Fest- und Mobilfunknetz festgelegt.