Inhalte mit dem Schlagwort „Sichtbarkeit“

18. Dezember 2020 Top-Urteil

Kein DSGVO-Schadensersatzanspruch bei nur isoliert abrufbaren Informationen

DSGVO und EU-Sterne auf blauen Tasten
Urteil des LAG Köln vom 14.09.2020, Az. 2 Sa 358/20

Die Klägerin war ehemals als Professorin bei der Beklagten angestellt, welche das Profil der Klägerin in PDF-Form auf ihrer Webseite verlinkte. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses und Umwandlung der Webseite war zwar keine Verlinkung bei der Beklagten mehr vorhanden, das PDF aber noch isoliert abrufbar. Laut Gericht hat die Klägerin diesbezüglich jedoch keinen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO, auch wenn das PDF bei Google Suche nach dem Namen der Klägerin unter den ersten zehn Treffern abrufbar ist. Grund dafür ist, dass nur ein sehr geringes Verschulden der Beklagten besteht und nicht konkret nachgewiesen ist, wie viele Personen das PDF gelesen haben. Außerdem entstand für die Beklagte kein Mehrwert und für die Klägerin kein Reputationsschaden.

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12. Februar 2021

Zusammenarbeit von Bundesgesundheitsministerium und Google ist kartellrechtswidrig

Arzt zeigt auf mehrere Symbole
Pressemitteilung zu den Urteilen des LG München I vom 10.02.2021, Az.: 37 O 15721/20 und 37 O 17520/20

Das LG München I hat in einer einstweiligen Verfügung eine Zusammenarbeit von Google und dem Bundesministerium für Gesundheit wegen kartellrechtlicher Verstöße untersagt. Ziel der Zusammenarbeit war, dass Inhalte des neuen Nationalen Gesundheitsportals des Bundesgesundheitsministeriums bei der Suche nach Krankheiten über Google prominent angezeigt werden. Das LG München I stellte fest, dass der Betrieb des Gesundheitsportals keine rein hoheitliche Tätigkeit darstelle, sondern eine wirtschaftliche, die anhand des Kartellrechts zu prüfen sei. Die Zusammenarbeit führe zu einer Beschränkung des Wettbewerbs, da sie die Sichtbarkeit von anderen privaten Gesundheitsportalen stark einschränke, weshalb den Betreibern ein potentieller Verlust von Werbeeinnahmen drohe.

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