Inhalte mit dem Schlagwort „Sorgfaltspflicht“

19. Oktober 2016

Keine Kostenauferlegung im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren nach Rücknahme Widerspruch

Richterhammer über Eurozeichen
Beschluss des BPatG vom 22.08.2016, Az.: 27 W (pat) 37/16

Im Rahmen einer markenrechtlichen Streitigkeit können einem Beteiligten die Kosten auferlegt werden, wenn dies der Billigkeit entspricht. In die Billigkeitsentscheidung fließen die Grundgedanken der Unterliegenshaftung und Kostenteilung und der Verfahrensausgang ein. Auch Art. 19 Abs. 4 GG findet Berücksichtigung. Nimmt der Widersprechende seinen Widerspruch in einem offenen Verfahren zurück, so gesteht er nicht die Aussichtlosigkeit seines Vorgehens ein. Die Einlegung des Widerspruchs verletzt auch keine Sorgfaltspflicht, solange ein Tatbestandsmerkmal zumindest diskussionswürdig ist. Damit ist es nicht billig, dem Widersprechenden die Kosten aufzuerlegen.

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30. September 2016

Fehlende Textilkennzeichnung und Werbung mit „Bisher“-Preis unzulässig

Frau hält Textiletikett in der Hand
Urteil des LG Bochum vom 24.03.2016, Az.: I-14 O 3/16

Ein Angebot von Textilien im Internet ist auch dann als Wettbewerbsverstoß einzuordnen, wenn in der Produktbeschreibung des streitgegenständlichen Angebots zwar ein Hinweis auf die Textilzusammensetzung erfolgt ist, dieser jedoch mittels einem der gängigen Internetbrowser nicht angezeigt werden kann. Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht hat der Verkäufers dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Angaben stets und mit allen üblichen Browsern auf den gängigen Systemen abrufbar sind.

Des Weiteren ist die Bewerbung von Produkten mit einem „Bisher“-Preis unzulässig, wenn zwischen der Preisreduzierung und der Bewerbung eine erhebliche Zeitspanne von mehr als drei Monaten liegt. Der angesprochene Verkehr geht bei einem solchen „Bisher“-Preis davon aus, dass dieser Preis noch kürzlich für das Produkt gefordert wurde.

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08. Oktober 2014

Sorgfaltspflichten bei Überweisungen mittels smsTAN-Verfahren

Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 3 O 390/13

Bankkunden müssen bei der Verwendung von Online-Banking mittels smsTAN-Verfahren die auf das Mobiltelefon vor Bestätigung der Überweisung angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten sorgfältig überprüfen. Das Unterlassen stellt einen groben Verstoß gegen die gebotenen Sorgfaltspflichten dar. Für fehlerhafte Überweisungen, die auf ein Unterlassen der Prüfung zurückzuführen sind, scheidet eine Ausgleichspflicht der Bank gem. § 675 u BGB aus.

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30. April 2010

Sorgfaltspflichtverletzung durch Anwalt

Beschluss des BGH vom 02.02.2010, Az.: VI ZB 58/09

Ein Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis nur unterzeichnen und zurücksenden, wenn sichergestellt ist, dass sowohl in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten wurde und gleichzeitig die Frist im Fristenkalender als notiert vermerkt wurde.
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