Inhalte mit dem Schlagwort „Spezialunkosten“

23. Februar 2015

Zur Darlegung des entgangenen Gewinns bei Kündigung eines Handyvertrags

Frau mit rot lackierten Nägeln hebt in der einen Hand einen Kulli und in der anderen Hand ein Smartphone. Vor ihr liegt ein Schriftstück.
Urteil des AG Stuttgart vom 03.07.2014, Az.: 1 C 1490/14

Nach einer außerordentlichen Kündigung eines Handvertrags, die der Kunde durch Zahlungsverzug verschuldet hat, steht dem Mobilfunkanbieter ein Anspruch auf Ersatz seines Kündigungsschadens und damit auch des entgangenen Gewinns zu. Der Gewinn, der aufgrund des Ausbleibens der Vertragsdurchführung entgangen ist, wird durch die Spezialunkosten geschmälert, die der Anbieter bei Nichtdurchführung des Vertrags erspart hat. Die Darlegung eines Schadensersatzanspruchs erfordert danach eine nachvollziehbare Darstellung des unter Berücksichtigung der Spezialkosten entgangenen Gewinns.

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