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21. August 2012 Top-Urteil

Europäischer Gerichtshof entscheidet, wer .eu-Domains registrieren darf

Computer-Maus im EU-Design ist mit einer EU-Flagge verbunden.
Kommentar von Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild zum Urteil des EuGH vom 19.07.2012, Az.: C‑376/11

Die Top-Level-Domain „.eu“ erfreut sich großer Beliebtheit: Seit ihrer Einführung im Jahr 2006 wurden bereits mehr als 3,5 Millionen Domains registriert. In einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Juli 2012 hatte das Gericht nun letztinstanzlich zu entschieden, wem überhaupt das Recht zusteht, eine solche Domain zu registrieren.

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01. August 2014

.eu-Domains nur für Firmen in der EU

Urteil des EuGH vom 19.07.2012, Az.: C-376/11

Ein Unternehmen muss regelmäßig im EU-Gebiet ansässig sein, um eine .eu-Domain sichern zu können. Eine Ausnahme hiervon ist nur dann zu machen, wenn die Firma zwar außerhalb, jedoch im EU-Gebiet ein Lizenznehmer sitzt, der die gleichen Produkte vertreibt. Daher ist ein Unternehmen innerhalb der EU kein Lizenznehmer, wenn es lediglich eine Dienstleistung für das ausländische Unternehmen erbringt.

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