Inhalte mit dem Schlagwort „SWR“

06. April 2017 Top-Urteil

Die Programmzeitschrift „ARD Buffet“ ist wettbewerbswidrig

Fernsehkoch kocht vor einer Kamera, Kochshow, Küchensendung
Urteil des BGH vom 26.01.2017, Az.: I ZR 207/14

a) Die Bestimmung des § 1 1a Abs. 1 Satz 2 RStV, wonach der öffentlich-rechtliche Rundfunk programm-begleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt anbieten kann, ist eine gesetzliche Vorschrift im Sinne von § 3a UWG, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

b) Aus § 1 1a Abs. 1 Satz 2 RStV ergibt sich das an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerichtete Verbot, Druckwerke (selbst) anzubieten oder - was dem gleichsteht - (durch Dritte) anbieten zu lassen, wenn es sich dabei nicht um programmbegleitende Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt handelt. Darüber hinaus lässt sich § 1 1a Abs. 1 Satz 2 RStV das an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerichtete Verbot entnehmen, das Angebot von Druckwerken durch Dritte zu unterstützen, und zwar auch dann, wenn es sich dabei um programmbegleitende Druckwerke mit programmbegleitendem Inhalt handelt.

c) Anbieter eines Druckwerks im Sinne des § 11 a Abs. 1 Satz 2 RStV ist sowohl derjenige, der das Druckwerk auf eigene Kosten vervielfältigt und verbreitet und damit die wirtschaftliche Verantwortung für das Druckwerk trägt, als auch derjenige, der den Inhalt des Druckwerks bestimmt und damit die publizistische Verantwortung für das Druckwerk hat.

d) Es verstößt gegen § 11a Abs. 1 Satz 2 RStV, wenn eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt das Angebot eines Druckwerks durch einen Verlag dadurch fördert, dass sie auf ihrer Internetseite für das Druckwerk wirbt und für ihre Sendungen geschützte Marken durch eine rechtlich selbständige Tochtergesellschaft für das Druckwerk lizenziert. Für einen solchen Verstoß haftet neben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt deren rechtlich selbständige Tochtergesellschaft.

e) Die Bestimmung des § 16a Abs. 1 Satz 1 RStV, wonach die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio berechtigt sind, kommerzielle Tätigkeiten auszuüben, ist im Hinblick auf die Regelung des § 11 a Abs. 1 Satz 2 RStV dahin einschränkend auszulegen, dass sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weder berechtigt, Druckwerke anzubieten oder anbieten zu lassen, wenn es sich dabei nicht um programmbegleitende Druckwerke mit pro-grammbezogenem Inhalt handelt, noch berechtigt, das Angebot von Druckwerken durch Dritte zu unterstützen.

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06. August 2015

SWR darf heimlich aufgenommene Filmaufnahmen senden

Mann hält Fotoapparat und bleibt hinter einer grauen Wand im Verborgenen
Urteil des OLG Stuttgart vom 08.07.2015, Az.: 4 U 182/14

Grundsätzlich ist die Ausstrahlung von widerrechtlich gewonnenen Filmaufnahmen unzulässig. Ausnahmen hiervon kommen lediglich in Betracht, wenn die Bedeutung der so gewonnenen Informationen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile aufwiegen, welche der Rechtsbruch für den betroffenen nach sich ziehe. In diesem Fall sind die Aufnahmen zum Thema „Hungerlohn am Fließband - Wie Tarife ausgehebelt werden“ von der Meinungs- und Rundfunkfreiheit gedeckt.

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24. Juli 2015

Kein Anspruch auf Zahlung eines Einspeiseentgeltes für Rundfunkprogramme

Schaltpult einer Fernsehregie mit mehreren Monitoren
Pressemitteilung 96/2015 zu den Urteilen des BGH vom 16.06.2015, Az.: KZR 83/13 und KZR 3/14

Die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten Südwestrundfunk und Bayrischer Rundfunk sind nicht verpflichtet, einen Einspeisevertrag mit einem regionalen Breitbandkabelnetz-Betreiber fortzusetzen, welcher für die Einspeisung des Rundfunkprogrammes in das entsprechende Kabelnetz die Zahlung eines Entgeltes vorsieht. Zwar müssen SWR und BR in Folge des Grundversorgungsauftrages dem Kabelbetreiber ihr Rundfunkprogramm zur Verfügung zu stellen, der Anspruch auf Zahlung eines Einspeiseentgeldes besteht dagegen nicht.

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