Inhalte mit dem Schlagwort „Taxi-App“

04. November 2015

Unzulässiger Rabatt in Höhe von 50% auf Taxifahrten

Hand hält ein Smartphone mit dem es ein Taxi ruft. Im Hintergrund befindet sich eine Zeitung und eine Kaffeetasse
Urteil des LG Stuttgart vom 16.06.2015, Az.: 44 O 23/15 KfH

Wird dem Kunden auf eine Taxifahrt ein Rabatt in Höhe von 50% gewährt, wenn die Buchung über ein bestimmtes Medium (hier: mittels einer App) und zu einer bestimmten Zahloption (hier: PayPal oder Kreditkarte) erfolgt, so verstößt diese Werbeaktion aufgrund der Unterschreitung des Festpreises gegen das Personenbeförderungsgesetz. Eine Fahrtenvermittlerin kann sich insbesondere dann nicht darauf berufen, als Vermittlerin nicht vom Personenbeförderungsgesetz betroffen zu sein, wenn sie selbst in die Abwicklung der Taxifahrt derart integriert ist, dass sie neben der Vermittlung an sich auch die Zahlungsmodalitäten regelt und zudem das Ausfallrisiko trägt.

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10. Juli 2014

Nutzung der App „UBER“ in Berlin verboten

Urteil des LG Berlin vom 11.04.2014, Az.: 15 O 43/14

Die Funktionsweise der Taxi-App ‚Uber‘ ist nicht mit den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes vereinbar und verstößt daher gegen Wettbewerbsrecht. Insbesondere spricht hierfür die Neuverteilung von Beförderungsaufträgen, die nicht wie vorschriftsgemäß über den Betriebssitz läuft, sondern auch direkt über den Fahrer geschlossen werden können. Auch ist die Aufforderung, sich in einem bestimmten Bereich aufzuhalten, da auf Grund eines Events dort ein erhöhtes Fahrgastaufkommen erwartet wird, ohne einen konkreten Beförderungsauftrag nicht mit dem Rückkehrgebot zum Betriebssitz vereinbar.

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