Inhalte mit dem Schlagwort „Tonaufnahme“

12. April 2021

Eilantrag gegen häusliche Videoüberwachung bei Prüfungen abgelehnt

Schüler sitzen mit Laptops am Tisch und machen eine Gruppenarbeit
Pressemitteilung zum Beschluss des OVG Münster vom 04.03.2021, Az.: 14 B 278/21.NE

Das OVG Münster hat einen Eilantrag eines Studenten, der gegen eine coronabedingte häusliche Prüfungsüberwachung vorgehen wollte, abgelehnt. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Aufzeichnung und Speicherung im Eilverfahren nicht geklärt werden kann. Dennoch müsse im Hinblick auf die Chancengleichheit bei Prüfungen sichergestellt werden, dass keine Prüfungsleistungen durch Täuschungen erzielt werden, weshalb die Aufzeichnung und vorübergehende Speicherung der Daten auch zumutbar sei.

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11. April 2016

Ein Synchronproduzent gilt als Filmhersteller

Der vordere Teil eines Kopfes wird im Profil abgebildet, Mund und Nase sind zu sehen. Eine Wellenform symbolisiert die Stimme
Beschluss des OLG Rostock vom 06.01.2016, Az.: 2 W 31/15

Der Produzent einer Synchronfassung ist als Filmhersteller im Sinne des § 94 UrhG anzusehen, da die Synchronfassung des Films mit einer neuen Tonspur ein neues Filmwerk darstellt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tonaufnahme rechtmäßig zustande gekommen ist oder andere Urheber-oder Leistungsschutzrechte verletzt wurden, da die Rechte des Filmherstellers durch einen Realakt entstehen.

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09. Februar 2015

Zu den Anforderungen an eine strafrechtliche Verurteilung wegen Raubkopien

Kind, das sich als Pirat verkleidet hat, hebt zwei CDs in der Hand und steht vor einer Tastatur.
Beschluss des OLG Hamm vom 11.09.2014, Az.: 5 RVs 87/14

Eine strafrechtliche Verurteilung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, § 108 I Nr. 5 UrhG, erfordert die Feststellung einer konkret geschützten Tonaufnahme und des dazugehörigen Rechteinhabers. Die bloße Darlegung, dass Raubkopien hergestellt wurden, genügt nicht. Der Benennung des konkreten Tonträgerherstellers bedarf es nicht, wenn dieser seinen Sitz in einem der Mitgliedsländer des Genfer Tonträger-Abkommens hat und damit die Voraussetzungen des 126 III UrhG gegeben sind.

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