Inhalte mit dem Schlagwort „Tonträgerherstellerrechte“

07. Mai 2020 Top-Urteil

Urheberrechtsstreit um Kraftwerk-Titel: Wann ist Tonträger-Sampling erlaubt?

Kopfhörer auf Mischpult
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 30.04.2020, Az. I ZR 115/16

Der BGH hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen die Urheberrechte eines Tonträgerherstellers durch Sampling verletzt werden. Konkret geht es um das Musikstück „Metall auf Metall“ der Musikgruppe Kraftwerk. Die Beklagten hatten zwei Sekunden einer Rhythmussequenz des Titels elektronisch kopiert („gesampelt“) und ihren Song „Nur mir“ damit in fortlaufender Wiederholung unterlegt. Nachdem sich bereits das BVerfG und der EuGH mit dem Rechtsstreit beschäftigt hatten, hat der BGH ihn nun wegen fehlender Feststellungen noch einmal an das OLG Hamburg zurückverwiesen. Die geltend gemachten Ansprüche könne der BGH den Kraftwerk-Mitgliedern weder in Bezug auf ein Herstellen, noch in Bezug auf ein Inverkehrbringen von Tonträgern zusprechen. Für Vervielfältigungshandlungen ab dem 22.12.2002 komme eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts der Kläger in Betracht. Jedoch fehlen Feststellungen dazu, ob die Beklagten ab diesem Zeitpunkt Handlungen der Vervielfältigung oder Verbreitung vorgenommen haben.

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22. September 2011

„Nur Mir“ beklaut „Metall auf Metall“

Urteil des HansOLG Hamburg vom 17.08.2011, Az.: 5 U 48/05

Der Titel „Nur Mir“ - komponiert von Pelham/Haas, gesungen von Sabrina Setlur – enthält eine zweisekündige fortlaufend wiederholte Rhythmussequenz (Sample) des Titels „Metall auf Metall“ der Künstlergruppe Kraftwerk. Hierdurch wird in das das Tonträgerherstellungsrecht eingegriffen, da bereits die Übernahme kleinster Tonpartikel genügen. Eine freie Benutzung liegt nicht vor, da die entnommene Sequenz auch selbst hergestellt werden könnte und deshalb keine Notwendigkeit besteht, die fremde Rhythmussequenz schlicht zu übernehmen.

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