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28. April 2009

Sport ist Mord

Pressemitteilung des LG Coburg vom 20.03.2009, Az.: 23 O 249/06 Wegen der hohen Verletzungsgefahr seiner Mitglieder treffen den Studiobetreiber eines professionellen Fitnessstudios hohe Kontrollanforderungen. Sofern es durch mangelhafte und / oder nicht fachkundige Gerätekontrollen zu Personenschäden kommt, muss das Fitnessstudio dem Geschädigten Schmerzensgeld und die künftigen Folgekosten erstatten. Die Mitglieder dürfen sich auf einen ordnungsgemäßen Zustand der Trainingsgeräte verlassen.
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