EuGH: Privacy-Shield-Vereinbarung ungültig
Der EuGH hat auf ein Vorabentscheidungsverfahren des irischen High Courts hin festgestellt, dass das sogenannte „Privacy-Shield-Abkommen“ zwischen der EU und den USA ungültig sei. Inhalt des Abkommens ist, dass in der EU ansässige Unternehmen personenbezogene Daten an ihre Geschäftspartner in den USA übermitteln dürfen. In dem konkreten Fall ging es um die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die Facebook Ireland Ltd an die in den USA ansässige Facebook Inc. Kläger und Datenschutzaktivist Max Schrems kritisierte, dass kein ausreichender Rechtsschutz gegen die in den USA bestehenden Überwachungstätigkeiten der dortigen Behörden bestehe. Der EuGH hat sich dieser Auffassung nun angeschlossen und vereinfacht festgestellt, dass die Überwachung durch amerikanische Behörden im Prinzip uferlos sei, weshalb die Daten von Unionsbürgern in den USA nicht ausreichend geschützt wären. Auch bestehe für Unionsbürger kein angemessener Rechtsschutz gegen die Überwachung durch amerikanische Nachrichtendienste.