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18. Juni 2009

Premiere verliert Streit um 26.350.000,00 Euro

Pressemitteilung des LG München I zum Urteil vom 28.05.2009, Az.: 7 O 17548/08

Im Streit um die Vertragsstrafenforderung von über € 26.000.000,- der Premiere Fernsehen GmbH und Co. KG gegen die Kathrein-Werke KG hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I in einer aktuellen Entscheidung die Klage abgewiesen.

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