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21. Oktober 2011

„CULINA“ vs. „CELINA“

Beschluss des BPatG vom 21.09.2011, Az.: 29 W (pat) 517/10 Zwischen der Wort-/Bildmarke "CULINA, küche & leben" und der Wortmarke "CELINA" besteht weder in schriftbildlicher noch in klanglicher Hinsicht eine Verwechslungsgefahr. Während die Wortmarke "CELINA" an den in Deutschland geläufigen weiblichen Vornamen "Celina" erinnert, lässt die Bezeichnung "CULINA" an das Adjektiv "kulinarisch" denken. Darüber hinaus weist die Marke "CULINA" mit dem neben dem Wortbestandteil abgebildeten schwarzen Kreis, in dem ausschnittweise weiße Teile eines stilisierten Esslöffels und einer Gabel abgebildet sind, in ihrer Gesamtheit deutliche Unterschiede zur Wortmarke "CELINA" auf.
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