Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“

11. Juli 2014

Zur Verhängung von Ordnungsmitteln aus einer Unterlassungserklärung

Beschluss des OLG Hamburg vom 10.06.2014, Az.: 7 W 51/14

Hat sich ein Schuldner in einer außergerichtlichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dahingehend verpflichtet, die streitige Handlung "bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes [...] – ersatzweise Ordnungshaft“ zu unterlassen, so können auf Grundlage dieser Erklärung keine Ordnungsmittel nach § 890 ZPO verhängt werden, da eine Unterwerfung unter Ordnungsmittel in einer Unterlassungserklärung nicht wirksam erfolgen kann. Eine Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 890 ZPO darf nur im Rahmen von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung aufgrund gerichtlicher Urteile, Beschlüsse oder Titel stattfinden.

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13. Juli 2009

Kostenrisiko bei zu kurzer Abmahnfrist

Urteil des LG Hamburg vom 19.06.2009, Az.: 324 O 190/09

Bleibt dem Beklagten aufgrund einer zu kurzen Abmahnfrist bezüglich der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung keine Zeit, den Sachverhalt rechtlich zu prüfen und ergeht deshalb nach Fristablauf eine einstweilige Verfügung, der sich der Beklagte unterwirft, treffen ihn nicht die Kosten für die Verfügung. Denn wer aufgrund zu kurzer Fristen innerhalb dieser Frist keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt, gibt keinen Grund zur Stellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Kosten hat daher der Kläger zu tragen.

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