Inhalte mit dem Schlagwort „unzulässige Bewerbung“

03. Mai 2021

Irreführende Bewerbung einer Kindermilch durch vage Nährwertangaben

Kind mit Tasse mit Kakao in der Hand
Urteil des LG München I vom 05.06.2020, Az.: 39 O 15946/19

Das LG München I untersagte einem Lebensmittelhersteller die Bewerbung einer Kindermilch mit gesundheitsbezogenen Angaben auf seiner Website. Diese seien irreführend, da sie beim Verbraucher den Eindruck erwecken könnten, eine ausgewogene Ernährung würde nicht die erforderliche Vitamin D- und Calciummenge für Kinder liefern. Eine Erklärung der mehrdeutigen Aussagen kann zwar auf der Website abgerufen werden, jedoch wird ein Teil des angesprochenen Verkehrskreises nur durch Zufall darauf stoßen. Sie sind mithin nicht geeignet, die Irreführung zu beseitigen.

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02. Dezember 2020

Röstungsart eines Kaffees darf mit dem Begriff „bekömmlich“ beworben werden

Espresso mit Löffel auf Kaffeebohnen
Beschluss des LG München I vom 10.12.2019, Az.: 39 O 17156/19

Die Bewerbung einer Röstungsart für Kaffee mit dem Begriff „bekömmlich“ ist keine Werbung mit einer gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne vom Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 VO (EG) Nr. 1924/2000 und damit zulässig. Für die mit der Werbung angesprochenen Verkehrskreise sei zweifelsfrei erkennbar, dass mit der Bewerbung nicht dem Kaffee als solchem eine Bekömmlichkeit zugesprochen wird, sondern einer besonderen Röstungsart, die dazu führt, dass aufgrund dieser Röstung der Kaffee bekömmlich sei. Somit wird nicht das Lebensmittel an sich als bekömmlich bezeichnet, sondern das Verfahren, durch welches das betroffene Lebensmittel behandelt wird.

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