Inhalte mit dem Schlagwort „unzumutbare Belästigung“

04. Februar 2015

Zur Wettbewerbswidrigkeit von E-Mail-Werbung

grüne Newsletter-Taste auf Computertastatur
Urteil des LG Frankenthal vom 21.11.2013, Az.: 2 HK O 111/12

Unternehmen dürfen Verbrauchern, deren E-Mail-Adressen sie nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistung erhalten haben, keine Werbung per E-Mail zusenden, ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung hierfür erhalten zu haben. Haben die Unternehmen für die vorherige Einwilligung keine Beweise, so handeln sie wettbewerbswidrig, denn das Zusenden von E-Mail-Werbung gilt in diesem Fall als eine unzumutbare Belästigung.

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31. Oktober 2013

Empfehlungs-E-Mail

Urteil des BGH vom 12.09.2013, Az.: I ZR 208/12 Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
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24. Juli 2012

Kostenloses Anzeigenblatt ist keine Belästigung

Beschluss des BGH vom 16.05.2012, Az.: I ZR 158/11 Das Einwerfen von kostenlosen Anzeigenblättern mit zusätzlichem redaktionellen Inhalt in Briefkästen, die mit einem sich nur gegen Werbung richtenden Aufkleber versehen sind, ist keine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 UWG. Selbst wenn man eine Belästigung annehmen würde, fehlt es an der Unzumutbarkeit, denn der Empfänger könnte ohne weiteres einen Aufkleber anbringen, der auch Anzeigenblätter mit erfasst.
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25. Juni 2012

Belästigung durch unerwünschte Werbung

Urteil des LG Lüneburg vom 04.11.2011, Az.: 4 S 44/11

Das Zusenden von Werbesendungen, die der Empfänger offensichtlich nicht wünscht, stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und zudem eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG dar. Es ist dabei ausreichend, wenn der Betroffene das jeweilige Werbeunternehmen über den Wunsch, die Werbung nicht zu erhalten informiert. Ein entsprechender Aufkleber auf dem Briefkasten muss in diesem Fall nicht angebracht werden.
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09. September 2009

Die Nachfragewerbung als unzumutbare Belästigung

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 10.03.2009, Az.: 4 U 168/08

Mitbewerber-Eigenschaft kann auch dann gegeben sein, wenn der eine Produkte verkauft und der andere nur im Vertrieb als Dienstleister tätig ist. Die Zugehörigkeit auf demselben Dienstleistungsmarkt in lediglich unterschiedlichen Wirtschaftsstufen bewirkt mitunter das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses. Eine E-Mail des eigentlichen Verkäufers an den Dienstleister mit enthaltenem Abwerbeangebot ist als Nachfragewerbung zu sehen, die bei nicht vorliegender Einwilligung des Empfängers eine unzumutbare Belästung für diesen darstellt.
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