Inhalte mit dem Schlagwort „Urheberrechtsverletzung“

26. November 2012

Keine Haftung für Filesharing im Urlaub

Urteil des LG Köln vom 24.10.2012, Az.: 28 O 391/11 Eine Haftung des Anschlussinhabers als Teilnehmer oder als Störer für über seinen Anschluss mittels Filesharing-Tauschbörsen begangener Urheberrechtsverletzungen scheidet aus, wenn er sich zu dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung mit allen im Haushalt lebenden Personen im Urlaub befand und glaubhaft versichern kann, dass er während dieser Zeit alle technischen Geräte, insbesondere aber auch Router und Computer, vom Stromnetz getrennt hat.
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15. November 2012

Bundesgerichtshof zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

Pressemitteilung Nr. 193/2012 des BGH zum Urteil vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12 In der Vergangenheit urteilten die deutschen Gerichte unterschiedlich zur Haftung von Eltern für von ihren minderjährigen Kindern vorgenommene Urheberrechtsverletzungen über Internettauschbörsen. In seinem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof nun die Aufsichts- und Prüfungspflichten von Eltern gegenüber Kindern deutlich eingeschränkt: Solange keine konkreten Anhaltspunkte einer rechtsverletzenden Nutzung des Internets durch das Kind vorliegen, ist es zur Vermeidung einer Haftung durch die Eltern nicht erforderlich, ihre Kinder zu überwachen.
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22. Oktober 2012

Anschlussinhaber haftet nicht für Frau und Kind

Urteil des LG Köln vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11 Wird ein geschütztes Werk von einer bestimmten IP-Adresse aus über ein Peer-to-Peer Netzwerk zugänglich gemacht, kann die Vermutung, dass der Anschlussinhaber für diese Rechtsverletzung verantwortlich ist, dadurch entkräftet werden, dass neben dem Anschlussinhaber noch andere Haushaltsangehörige in Betracht kommen. Da zwischen Ehepaaren keine Prüf- und Kontrollpflichten bestehen, haftet der Anschlussinhaber nicht für eine mögliche Urheberrechtsverletzung seiner Frau.
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20. Juli 2012

Haftung des Vermieters von Veranstaltungsräumen für Urheberrechtsverletzungen

DJ Pult in einer Diskothek.
Urteil des LG Düsseldorf vom 16.05.2012, Az.: 23 S 296/11

Der Vermieter von Veranstaltungsräumen haftet nicht nach den Grundsätzen der Veranstalterhaftung für Urheberrechtsverletzungen, die im Rahmen der Veranstaltung begangen wurden. Veranstalter ist nur derjenige, der die Veranstaltung angeordnet hat, dafür finanziell oder organisatorisch verantwortlich ist bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung des Programms hat.

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04. Juli 2011

Hotelinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 18.08.2010, Az.: 2-6 S 19/09

Der Inhaber eines Hotels, der seinen Gästen mit Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben ein sicherheitsaktiviertes und verschlüsseltes Netzwerk anbietet, kann für Urheberrechtsverletzungen, die durch seine Gäste verursacht werden, nicht als Störer herangezogen werden. Aufgrund der vorhandenen Verschlüsselung, welche eine ausreichende Sicherung gegen Urheberrechtsverletzungen Dritter darstellt, trifft den Inhaber keine weitergehende Prüfpflicht.
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04. Juli 2011

Keine Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Personensuchmachschine

Urteil des LG Köln vom 22.06.2011, Az.: 28 O 819/10 Suchmaschinenbetreiber dürfen bei der Benutzung von Bildern von einem Einverständnis des Rechteinhabers mit dem bei der Bildersuche üblichen Umfang ausgehen, wenn der Rechteinhaber die Bilder öffentlich zugänglich gemacht hat, ohne diese gegen den Zugriff durch Suchmaschinen zu sichern. Diese vom BGH für Urheberrechtsverletzungen aufgestellten Grundsätze (Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08) gelten entsprechend auch für Ansprüche aus Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
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03. März 2011

Keine Störerhaftung eines Hotelbetreibers bei Hinweis auf gesetzliche Vorgaben

Urteil des LG Frankfurt vom 18.08.2010, Az.: 2-06 S 19/09

Eine Störerhaftung eines Hotelbetreibers hinsichtlich begangener Urheberrechtsverletzungen der Gäste, denen er den Zugang zu seinem verschlüsselten Funknetzwerk vermittelt hat, ist nicht gegeben, sofern der Hotelbetreiber die Gäste zuvor auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen hat. Das LG Frankfurt a.M. bejahte diesbezüglich einen Schadensersatzanspruch des Hotelbetreibers auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten zur Abwehr der Abmahnung. Die Abmahnung stelle einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Hotelbetreibers dar, da der Rechteinhaber es schuldhaft unterließ sich sichere Kenntnis über die Sachlage bezüglich des Hotelbetriebs zu verschaffen.
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24. November 2010

Einfaches Bestreiten einer Urheberrechtsverletzung in P2P-Netzwerk genügt nicht

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 03.11.2010, Az.: 5 W 136/10 Das einfache Bestreiten einer Urheberrechtsverletzung in einem P2P-Netzwerk reicht nicht aus, um die Vermutung für die dargelegte Rechtsverletzung zu erschüttern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die IP-Adresse des Urheberrechtsverletzers dreimalig bestimmt wurde und diesem zuzuordnen ist. Bei der Frage des Vorliegens eines Beweisverwertungsverbotes, im Hinblick auf die Ermittlung der IP-Adressen ist deutsches Datenschutzrecht maßgeblich.
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11. Februar 2010

150 € für Filesharing – nur tatsächlich angefallene Rechtsanwaltskosten sind erstattungsfähig

Urteil des AG Frankfurt am Main vom 29.01.2010, Az.: 31 C 1078/09 -78 Einer Entscheidung des AG Frankfurts zufolge, sind 150 € als Schadensersatz für eine Urheberrechtsverletzung in einem Peer-to-Peer Netzwerk bei Musikwerken angemessen. Zudem sind nur die tatsächlich angefallenen Anwaltskosten für eine Abmahnung erstattungsfähig, gerade wenn der Rechteinhaber seinen Anwalt im Rahmen einer Pauschalvereinbarung beauftragt hat. Auf eine im Nachhinein zwischen den Parteien getroffene, zweite höhere Kostenvereinbarung kann damit nicht abgestellt werden.
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09. Februar 2010

Öffentliches Zugänglichmachen eines aktuellen Kinofilms in Tauschbörse ist „gewerbliches Ausmaß“

Beschluss des LG Köln vom 03.02.2010, Az.: 9 OH 2035/09

Werden in Tauschbörsen "im gewerblichen Ausmaß" Urheberrechtsverletzungen begangen, kann der Rechteinhaber Auskunft über die Person des Anschlussinhabers erlangen, über den die Verletzung erfolgte. Erneut definierte ein Gericht was unter einem "gewerblichen Ausmaß" zu verstehen sei: Bereits das Anbieten eines einzigen aktuellen Filmtitels über eine Tauschbörse ist als Verletzung "im gewerblichen Ausmaß" anzusehen. Relevant ist nicht nur die Menge der Rechtsverletzungen, sondern auch die Auswirkung der einzelnen Verletzungshandlung auf den Rechteinhaber.
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