Inhalte mit dem Schlagwort „Urheberrechtsverletzung“

09. Februar 2010

Sharehostdienste, Urheberrechtsverletzungen und die zumutbare Prüfpflicht für den Betreiber

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.09.2009, Az.: 5 U 111/08

Ein Host-Provider haftet für begangene Urheberrechtsverletzungen durch Dritte über seine Plattform nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Nach Kenntniserlangung einer konkreten Rechtsverletzung muss der Provider die rechtsverletzende Datei unverzüglich entfernen und dafür sorgen, dass es in Zukunft zu keinen gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Bietet der Provider zudem eine anonyme Nutzung des Dienstes an, kann er sich nicht auf die Unzumutbarkeit weiterführender Prüfungspflichten berufen.
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18. Januar 2010

… und Eltern haften doch für ihre Kinder!

Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009, Az.: 6 U 101/09

Im Falle von Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Filesharing müssen Eltern darlegen, dass sie mit Hilfe einer Firewall oder eingeschränkten Benutzerkonten sichergestellt haben, dass ihre Kinder keine Tauschbörsen nutzen können. Ein bloßes "Ermahnen" oder "Aufmerksam machen" der Kinder genügt nicht den elterlichen Kontrollpflichten. Gelingt einem abgemahnten Anschlussinhaber weiter nicht zu erklären, wer als dritte Person die Urheberrechtsverletzung über den Anschluss begangen haben könnte, haftet der Anschlussinhaber für die Verletzung vollumfänglich.
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04. Januar 2010

Eltern haften auch für volljährige Kinder,…

Urteil des LG Düsseldorf vom 27.05.2009, Az.: 12 O 134/09

... zumindest im Rahmen des Internetanschlusses. Das LG Düsseldorf entschied, dass der Inhaber eines Internetanschlusses auch dann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Urheberrechtsverletzung in einem Filesharing-System durch ein volljähriges Familienmitglied begangen wurde. Der Anschlussinhaber hätte hier ehe er die Nutzung seines Anschlusses zulässt, eine Aufforderung dahingehend zu machen, rechtswidriges Verhalten im Internet zu unterlassen. Anderenfalls hafte er auch für volljährige Familienmitglieder.
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13. Oktober 2009

Der Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen im „gewerblichen Ausmaß“

Beschluss des LG Kiel vom 02.09.2009, Az.: 2 O 221/09

Der einmalige Download eines einzigen Musikalbums ist nicht als Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" anzusehen und begründet somit keinen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 und 2 UrhG. § 101 Abs. 9 UrhG erlaubt auch keine grundrechtsverletzende "Rasterfahndung", wer aus der Menge der Anschlussinhaber möglicherweise Urheberrechte in gewerblichen Ausmaß verletzt haben könnte.
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10. Juni 2009

Zustehende Möglichkeiten einer Universitätsbibliothek bei Digitalisierung verlegter Werke

Pressemitteilung Nr. 3/09 des LG Frankfurt am Main zum Urteil vom 13.05.2009, Az.: 2-06 O 172/09

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat im einstweiligen Verfügungsverfahren über den Umfang der einer Universitätsbibliothek zustehenden Möglichkeiten der Digitalisierung von verlegten Werken und der Berechtigung, die digitalisierten Werke Nutzern der Bibliothek zur Verfügung zu stellen, entschieden.

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17. April 2009

Keine Überprüfungspflicht durch den Betreiber eines Internet-Forums

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.02.2009, Az.: 5 U 180/07

Den Betreiber eines Internet-Forums, in welchem Beiträge und Fotos veröffentlicht werden können, trifft nicht die Pflicht zur Überprüfung seines Forums, ob durch das Einstellen von Fotos möglicherweise urheberrechtliche Rechtsverletzungen begangen werden. Kommt es dennoch zu einer derartigen Rechtsverletzung, trifft den Forenbetreiber keine Haftung, wenn er unverzüglich nach der Abmahnung durch den urheberrechtlich Berechtigten das Foto aus dem öffentlichen Forum entfernt. Ein Unterlassungsanspruch des Berechtigten ist nämlich nur dann begründet, wenn der Forenbetreiber trotz Kenntnis der Rechtsverletzung die Maßnahmen unterlässt, die zur Vermeidung der Rechtsverletzung erforderlich wären.
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11. Februar 2009

Ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist verboten

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 03.02.2009, Az.: 6 U 58/08 Die widerrechtliche Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern ist regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung. Der Verletzte kann den Verletzer auf Beseitigung der Beeinträchtigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch nehmen sowie die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten und angemessene Lizenzgebühren fordern. Bei Nutzung des Bildes im Rahmen eines privaten Verkaufs und erstmaliger Rechtsverletzung jedoch ist der Kostenerstattungsanspruch gemäß § 97a Abs. 2 UrhG auf 100,00 € zu beschränken.
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03. Februar 2009

Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Filesharing-Systemen

Seit Anfang September gewährt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) auf Grund seiner Reform durch das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ dem Urheber nunmehr unmittelbar einen Auskunftsanspruch gegen den Provider. So bietet § 101 Abs. 2 UrhG dem Rechteinhaber die Möglichkeit den Provider selbst auf Erteilung der Auskunft, welcher Person die recherchierte IP-Adresse zugeordnet werden kann, in Anspruch zu nehmen.
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