LG Frankfurt: Entführte Domain geht zurück an rechtmäßigen Inhaber
Das LG Frankfurt stellte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung fest, dass ein Verein gegen den ehemaligen Vorstand dieses Vereins einen Anspruch auf „Rückübertragung“ einer Domain des Vereins habe, die der Verfügungsbeklagte unerlaubter Weise auf sich übertragen hatte.