Inhalte mit dem Schlagwort „Vereinbarkeit mit Unionsrecht“

28. Oktober 2019 Top-Urteil

Bundesverwaltungsgerich ruft EuGH an: Ist die deutsche Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht vereinbar?

Paragraphen-Zeichen inmitten eines Binärcodes
Pressemitteilung Nr. 66/2019 des BVerwG zum Beschluss vom 25.09.2019, Az.: 6 C 13.18

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dem EuGH eine Frage zur Vereinbarkeit der Regelung des § 113a Abs. 1 i.V.m. § 113b TKG zur Vorratsdatenspeicherung mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) vorzulegen. Für Telekommunikationsdienstleister ergibt sich daraus die Pflicht, verschiedenste Telekommunikationsverkehrsdaten ihrer Kunden für eine Dauer von zehn Wochen zu speichern. Problematisch in diesem Zusammenhang ist, dass Art. 5 der Richtlinie im Grundsatz die Vertraulichkeit der Kommunikation garantiert. Entscheidend ist nun, ob nach EuGH-Sicht die Erlaubnisnorm des Art. 15 der Richtlinie eingreift. Dieser sieht etwa aus Gründen der nationalen Sicherheit einen Rechtfertigungstatbestand vor.

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06. Mai 2024

EuGH erweitert die Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung

Urteil des EuGH vom 30.04.2024, Az.: C-470/21

In einem Urteil betreffend die Vorlagefragen des französischen Staatsrats (Conseil d’État) nach der Vereinbarkeit der nationalen Regelungen zur Vorratsspeicherung mit dem Unionsrecht hat sich der Europäische Gerichtshof von seiner bisherigen Rechtsprechung entfernt. Bisher wurde durch den Gerichtshof die Auffassung vertreten, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unzulässig sei. Zunächst wurde in dem neuen Urteil und der dazugehörigen Pressemitteilung klargestellt, dass es sich bei der allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von IP-Adressen nicht zwangsläufig um einen schweren Grundrechtseingriff handeln würde. Damit stellt dieses Urteil einen klaren Kontrast zur Rechtsprechung des EuGH der letzten Jahre dar, wonach eben jene Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten klar abgelehnt wurde. Außerdem konkretisiert das Gericht in diesem Plenumsurteil die Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung: Diese sei zulässig, wenn mit der nationalen Regelung eine wirksame strikte Trennung der verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten gewährleistet werden kann. Dabei geht es vor allem um einen Ausschluss der Möglichkeit, dass durch die Daten Rückschlüsse auf das Privatleben der betroffenen Personen gezogen werden können. Konkret wurde darauf hingewiesen, dass das Unionsrecht einer Regelung nicht entgegensteht, durch welche es den nationalen Behörden erlaubt ist, mit Hilfe der Zuordnung der Identitätsdaten zu einer IP-Adresse eine Identifikation von Personen vorzunehmen, die im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Zuletzt wird auch darauf hingewiesen, dass bei einer Einstufung des dadurch erfolgenden Grundrechtseingriffs als schwerwiegend eine vorherige Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle erfolgen muss.

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15. März 2018

Rundfunkbeitrag mit Unionsrecht vereinbar

Überweisung für Rundfunkgebühren mit schwarzen Kugelschreiber
Pressemitteilung Nr. 6/2018 des OVG Rheinland-Pfalz zum Beschluss vom 01.03.2018, Az.: 7 A 11938/17.OVG

Die Erhebung eines Rundfunkbeitrags ist sowohl verfassungsgemäß, als auch mit Unionsrecht vereinbar. Insbesondere kann darin keine ungerechtfertigte Privilegierung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieters gegenüber einem privaten Anbieter gesehen werden. Vielmehr sei ein duales Rundfunksystem, und damit ein Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk, unionsrechtlich anerkannt, bei denen auf unterschiedliche Finanzierungen zurückgegriffen werden könne.

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