Inhalte mit dem Schlagwort „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“

12. Mai 2015

„Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“: Ghostwriter unterliegt erneut gegen Altkanzler

Aufgeschlagenes Buch, einzelne Blätter im Vordergrund
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 05.05.2015, Az.: 15 U 193/14

Die Verwendung und Veröffentlichung der in dem Buch „Das Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ verwendeten Zitate des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl wurde untersagt und somit das Urteil des LG Köln bekräftigt. Die Veröffentlichung sämtlicher Zitate durch den Autor Herr Dr. Schwan ohne Zustimmung von Helmut Kohl verstößt gegen die konkludent vereinbarte Geheimhaltungsabrede. Der geschlossene Vertrag sieht vor, dass Dr. Kohl das Letztentscheidungsrecht über die Verwendung seiner getätigten Äußerungen als auch der Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zusteht. Gegen den Co-Autor und den Verlag steht Kohl ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu, weil sie in Kohls Recht zur Selbstbestimmung über das gesprochene Wort eingegriffen haben.

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23. März 2015

Kohl-Zitate dürfen teilweise nicht weiter veröffentlicht werden

Würfel mit jweils einem Buchstaben, die den Schriftzug "Biographie" ergeben und auf einem Textblatt liegen
Urteil des LG Köln vom 13.11.2014, Az.: 14 O 315/14

Die in dem Buch „Das Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ verwendeten Zitate des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl dürfen teilweise nicht weiter verwendet und veröffentlicht werden. Der Journalist Schwan hatte mit der Veröffentlichung bestimmter Zitate, ohne Zustimmung von Helmut Kohl, gegen seine vertraglich vereinbarte Geheimhaltungspflicht verstoßen. Gegen den Co-Autor und den Verlag steht Kohl ein Anspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu. Ein Teil der Zitate darf jedoch weiterhin veröffentlicht werden, da bei jedem Zitat eine Abwägung zwischen der Presse- und Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht stattfinden muss.

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