Reiserücktrittsversicherung bei Zahlung mit einer Kreditkarte
Pressemitteilung Nr. 52/13 des AG München vom 09.12.2013, Az.: 242 C 14853/13 Gewährt ein Kreditkartenunternehmen seinen Kunden bei Buchung einer Reise mit der Kreditkarte eine kostenfreie Reiserücktrittsversicherung und ist in den Versicherungsbedingungen dieser Versicherungsschutz an die Zahlung mit der Kreditkarte gebunden, so kann die Reiserücktrittsversicherung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn auch der komplette Betrag mit der Kreditkarte bezahlt wird. Wird eine Teil- oder Anzahlung z.B. per Überweisung getätigt, entfällt ein solcher Versicherungsschutz.
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