Mitnahme des Festnetzanschlusses bei Umzug
Urteil des AG Lahr vom 10.12.2010, Az.: 5 C 121/10
Sofern vertraglich nicht gesondert geregelt, hat ein Kunde bei Umzug grundsätzlich einen Anspruch auf Mitnahme seines Festnetzanschlusses. Denn es besteht ein schützenswertes Interesse des Kunden daran, dass er nicht auf einen neuen Vertrag mit neuer Laufzeit verwiesen wird, wenn der Vertrag zu den alten Bedingungen am neuen Wohnort erfüllt werden kann. Allerdings können die Kosten, die dem Telekommunkationsanbieter durch eine Änderung des Anschlusses entstehen, dem Kunden als Entgelt auferlegt werden.