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27. Juli 2010

Markenübertragung wegen Missbrauch der Vertretungsmacht unwirksam

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 06.05.2010, Az.: 6 U 201/09

Die Übertragung einer Marke durch den Geschäftsführer und daran anschließende Kooperationsvereinbarungen, aus denen erhebliche Lizenzzahlungen zu Lasten des Übertragenen folgen, sind unwirksam, wenn der Geschäftsführer dabei seine Vertretungsmacht in grober Weise überschreitet und dieser Missbrauch der Vertretungsmacht für den Vertragspartner objektiv evident ist. Im vorliegenden Fall drängte es sich gerade auf, dass der Geschäftsführer bei einer unentgeltlichen Übertragung der Marke und daraus folgenden Lizenzzahlungsverpflichtungen seine Vertretungsmacht missbraucht.

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