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17. August 2010

Formfleisch ist kein Vorderschinken

Beschluss des VG Kassel vom 28.06.2010, Az.: 5 L 208/10.KS Wird ein Formfleischerzeugnis mit "Vorderschinkenteile" beschrieben, ist es irreführend, wenn das Wort "Teile" in kleinerer Schrift erscheint als das Wort "Vorderschinken". Enthält das so beschriebene Formfleischerzeugnis nur einen Fleischanteil von 54 Prozent, ist die Bezeichnung als "Vorderschinkenteile" unabhängig von der Schriftgröße irreführend, da der Eindruck entsteht, das bezeichnete Produkt bestünde vollständig aus Vorderschinken.
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