Ticketerstattung bei Leistungsstörung durch den Veranstalter
Der Kunde hat bei einer Leistungsstörung nach dem Kauf von Veranstaltungstickets auf dem Weg der Kommission ausschließlich Ansprüche gegen den Veranstalter. Etwaige Klauseln in den AGBs des Händlers, die Vorverkaufsgebühren von der Erstattung ausschließen, sind unwirksam. Diese würden das Durchführungsrisiko unzulässigerweise auf die Seite des Kunden verlegen. Außerdem führt auch das fehlende Ausweisen der Gebühren in den AGBs zu einer Unzulässigkeit der Klausel, da für den Kunden keine Möglichkeit zur Risikoabschätzung gegeben wird. Vergleichbar ist das mit der gesetzlich geregelten „Gutscheinlösung“, wonach auch der gesamte Preis in Form eines Gutscheins erstattet werden muss.