Inhalte mit dem Schlagwort „Warengruppe“

28. Mai 2018

Ausgenommene Warengruppe muss bei Preisnachlässen genau bezeichnet werden

Rabattaktion 25% auf alles
Urteil des OLG München vom 08.02.2018, Az.: 6 U 403/17

Bei Preisnachlässen gehört zu den wesentlichen Informationen gem. § 5a UWG, welche Waren oder Warengruppen mit diesen erworben werden können. Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG müssen Angebote, wie Preisnachlässe, klar erkennbar und leicht zugänglich sein. Sind gemäß Sternchenhinweis „reduzierte Ware und alle Angebote aus unseren Prospekten, Anzeigen und Mailings“ ausgenommen, wird der Verbraucher damit nicht ausreichend über die Ausnahmen informiert. Eine Aufklärung über die Beschränkung des Rabattangebotes durch Mitarbeiter im Ladenlokal kann nicht als rechtzeitig i. S. d. § 5a Abs. 2 Nr.3 UWG angesehen werden.

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10. September 2012

Wer A sagt muss auch K sagen

Urteil des OLG Saarbrücken vom 27.07.2012, Az.: 1 U 257/11 - 76 Das OLG Saarbrücken hob ein Urteil des LG auf, wonach die Wortmarke "Am." die Wortmarke "a." bzw. die Wort-/Bildmarke "ak.. Die exklusive Polstermarke!" verletzt hätte. Denn für eine Verwechslungsgefahr sei zum einen die Identität/ Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und zum anderen die Identität/Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren erforderlich. Durch die stark verschieden klingenden Wortanfänge bestehe jedoch keine Verwechslungsgefahr. Zudem beschränkt sich die Marke "Am." auf Küchenmöbel, wohingegen die Marke "a." effektiv nur für Polstermöbel verwendet werde.
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