Inhalte mit dem Schlagwort „Warenverfügbarkeit“

25. Juni 2021

Verfügbarkeitsangaben in Online-Shops

Warenkorbsymbol eines Onlineshops wird im Webbrowserfenster gezeigt
Beschluss des OLG Rostock vom 24.02.2021, Az.: 2 U 13/20

Es ist, wenn nicht anders gekennzeichnet, davon auszugehen, dass in Online-Shops angebotene Waren sofort verfügbar sind. Wird auf eine konkret benannte Restmenge hingewiesen, kann von den Kunden erwartet werden, dass diese Restmenge in einem Echtzeitsystem angegeben wird. Davon ist vor allem auszugehen, wenn es sich dabei um eine sehr geringe Menge an übrigen Produkten handelt. Andernfalls könnten die Angaben im Online-Shop irreführend sein.

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10. März 2016

Werbung für Sonderangebot bei unzureichendem Warenvorrat irreführend

rotes Schild mit weißer Aufschrift "NUR SOLANGE DER VORRAT REICHT" und einem Ausrufezeichen am rechten Rand
Urteil des BGH vom 17.09.2015, Az.: I ZR 92/14

a) Die durch Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG verbotene Irreführung über die unzureichende Bevorratung kann nicht nur durch hinreichende Aufklärung über die tatsächlichen Verhältnisse (den unzulänglichen Warenvorrat), sondern auch durch Einwirkung auf die relevanten Tatsachen selbst (Sicherstellung einer hinreichenden Lagerhaltung) vermieden werden.

b) Wirbt ein Unternehmen für das Angebot eines fremden Unternehmens, so unterliegt es gleichermaßen der durch Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG normierten Aufklärungspflicht und muss sich, wenn ihm die entsprechenden Kenntnisse fehlen, über die dem Angebot zugrunde liegende Bevorratung informieren.

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03. März 2014

Unwahre Angaben über die Verfügbarkeit von Waren

Urteil des LG Düsseldorf vom 10.07.2012, Az.: 14c O 106/12

Die unwahre Äußerung, ein Konkurrenzunternehmen werde nicht (mehr) mit Originalteilen beliefert, stellt eine irreführende und damit wettbewerbswidrige geschäftliche Handlung dar. Die Täuschung über die Verfügbarkeit von Waren der Konkurrenz ist geeignet, die Kaufentscheidung von Kunden zu beeinflussen und begründe daher einen Unterlassungsanspruch.

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27. Februar 2014

Widersprüchliche Lieferzeitenangaben führen in die Irre

Urteil des LG Bochum vom 03.07.2013, Az.: I-13 O 55/13

Widerspricht die Angabe eines Händlers auf Amazon unter „Gewöhnlicher Lieferzeit“ den Angaben des gleichen Händlers, welche dieser in der Produktbeschreibung und in den AGB macht, so sind diese Angaben als widersprüchlich und damit als Irreführung einzustufen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Angaben aus Verbrauchersicht nicht miteinander in Einklang gebracht werden können und der Verbraucher schließlich nicht weiß, wann die Ware ihn erreicht.

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