Inhalte mit dem Schlagwort „Werbegabe“

14. September 2016

Werbeaussage eines Optikers „1 Glas geschenkt“ ist zulässig

Frau setzt Brille auf
Urteil des OLG München vom 16.06.2016, Az.: 6 U 4300/15

Die Werbung eines Augenoptikers mit der Aussage „1 Glas geschenkt“ stellt keine unzulässige Werbegabe nach § 7 I 1 HWG dar, wenn es sich bei dem Glas erkennbar nur um den Teil eines Gesamtangebot handelt, für das ein Gesamtpreis zu bezahlen ist. Auch eine Irreführung der Verbraucher über die bei Inanspruchnahme des Angebots anfallenden Kosten liegt nicht vor, wenn durch einen Sternchenhinweis klargestellt wird, dass es sich um ein kostenpflichtiges Gesamtangebot ohne Gratis-Charakter handelt.

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24. März 2015

Kostenloser Fahrdienst einer Augenklinik ist Werbezugabe i.S.d. Heilmittelwerbegesetzes (HWG)

Ein Taxi das vor einer roten Tür mit der Norufnummer 112 darauf steht
Pressemitteilung des BGH Nr. 20/2015 zum Urteil vom 12.02.2015, Az.: I ZR 213/13

Kostenlose Zugaben von Waren oder Dienstleistungen beim Kauf von Arzneimitteln oder Medizinprodukten sowie bei medizinischen Behandlungen sind grundsätzlich unzulässig, da die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Verbrauchers besteht. Auch das Angebot einer Augenklink, Patienten einen kostenlosen Fahrdienst für die Hinfahrt zur und Rückfahrt von der Behandlung anzubieten, unterfällt diesem generellen Verbot von Werbegaben. Etwas anderes könnte allerdings dann gelten, wenn es sich bei dem Fahrdienst um eine handelsübliche Nebenleistung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 3 HWG handelt. Dies wird nun das OLG Köln zu bewerten haben.

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30. April 2012

iPad als Werbegabe

Urteil des LG Freiburg vom 23.04.2012, Az.: 12 O 44/12 Die kostenlose aber umsatzabhängige Gabe eines iPad an Augenoptiker durch einen Brillenglashersteller stellt, sofern das iPad zur Kundenberatung eingesetzt wird, keine unzulässige Werbegabe dar. Es kann angenommen werden, dass die Gewährung des iPad weniger dazu dienen soll, die Optiker dazu anzureizen, verstärkt die Gläser des jeweiligen Herstellers zu verkaufen. Vielmehr hat das iPad die Aufgabe, den Absatz des Augenoptikers, soweit es um von dem Brillenglashersteller hergestellte Gläser geht, zu fördern.
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12. Oktober 2011

Sind kostenlose Arzneimitteldatenbanken wettbewerbswidrig?

Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 13/10 Das Angebot einer durch Werbung finanzierten und deswegen für Ärzte kostenlosen Datenbank, die diesen Informationen und Hinweise für die Verordnung von Arzneimitteln gemäß § 73 Abs. 8 SGB V gibt, stellt keine Werbegabe im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 33 Abs. 2 der Berufsordnung für die bayerischen Ärzte dar (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 I ZR 240/88, GRUR 1990, 1041 = WRP 1991, 90 Fortbildungs-Kassetten).
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