Inhalte mit dem Schlagwort „Werbemail“

24. Juli 2017

Streitwert 1.000,- € bei einer einzigen unerlaubten Werbemail

Laptop geöffnet mit Sicht auf Spam-Mail im Posteingang
Beschluss des LG München II vom 12.05.2017, Az.: 6 T 1583/17

Das LG München II hat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens eine Streitwertfestsetzung auf 1.000,- € bei einer einzelnen Werbe-E-Mail bestätigt. Eine Anwaltskanzlei verlangte die Streitwertfestsetzung auf 3.000 €. Vorausgegangen war eine einzelne, unerlaubte Werbemail, die eine Seminareinladung beinhaltete. Der vom Amtsgericht festgesetzte Streitwert in Höhe von 1.000,- € ist angemessen, weil die Belästigung und der damit verbundene Aufwand gering sind und andererseits, weil die Streitwertfestsetzung keine Abschreckungseffekte erzielen soll.

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01. Dezember 2016

Einwilligung in Werbung verliert nach längerem Zeitraum ihre Aktualität

Frau wird mit fiktiven Werbebriefen, die aus ihrem Laptop fliegen, überflutet
Urteil des AG Bonn vom 10.05.2016, Az.: 104 C 227/15

Wer im Bereich des Online-Marketings Werbemails versendet, muss die vorher eingeholte Einwilligung des Empfängers detailliert darlegen können. Dazu gehört, dass die Einverständniserklärung gespeichert wird und jederzeit ausgedruckt werden kann. Die bloße Angabe einer IP-Adresse genügt nicht. Weiter kann eine Einwilligung nach Ablauf eines längeren Zeitraums (hier: vier Jahre) ihre Aktualität und also ihre Gültigkeit verlieren.

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26. Juni 2015

Werbung in automatisch generierter E-Mail zulässig

rotes Verbotsschild mit durchgestrichenem schwarzen Briefumschlag
Urteil des LG Stuttgart vom 04.02.2015, Az.: 4 S 165/14

Eine Werbeanzeige am Ende einer automatisch generierten E-Mail zur Eingangsbestätigung einer vorherigen Kontaktaufnahme stellt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Es fehlt die notwendige Erheblichkeit der Verletzungshandlung.

Der für die Erheblichkeit erforderliche, erhöhte Aufwand seitens des E-Mail-Empfängers kann nicht angenommen werden, wenn eine Öffnung der Mail, wie hier bei einer Eingangsbestätigung, ohnehin erfolgt wäre. Desweiteren kann eine solche Werbeanzeige nicht mit einer „klassischen“ Werbemail verglichen werden, da eine automatisch generierte Antwort-E-Mail erst nach vorheriger Kontaktaufnahme durch den Verbraucher versendet wird. Die Gefahr weiterer Mails scheidet somit ohne eigenes Zutun aus.

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12. Mai 2014

Automatische Empfangsbestätigungen können unerwünschte E-Mail Werbung darstellen

Urteil des AG Stuttgart-Bad Cannstatt vom 25.04.2014, Az.: 10 C 225/14

Die Zusendung unerwünschter Werbung per E-Mail an Verbraucher stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und löst einen Unterlassungsanspruch aus. Unter dieses Spam-Verbot fallen dabei auch automatisierte Eingangsbestätigungen für den Erhalt von E-Mails (sog. Autoreplys), sofern diese Werbung enthalten. Dies gilt selbst dann, wenn sich die Werbung lediglich im Abspann der E-Mail befindet, da für einen Verstoß bereits der Versuch ausreicht, ein Produkt oder Leistungen zu bewerben.

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30. August 2010

Einwilligung von Werbemails bei Gewinnspiel umfasst nicht zusätzliche Werbung

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 29.07.2010, Az.: 5U 43/08

Willigt der Verbraucher im Rahmen eines Gewinnspiels in Werbezwecke ein, umfasst dies nicht den Erhalt zusätzlicher Werbung von Partnern des Gewinnspielveranstalters. Dies gilt insbesondere dann, wenn der durchschnittlich informierte Verbraucher aufgrund unverständlichen Formulierungen nicht erkennen konnte, zu welchen konkreten Zwecken die Daten verwendet werden sollen.

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