Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsrecht“

20. Oktober 2013

Marcel-Breuer-Möbel

Beschluss des BGH vom 11.04.2013, Az.: I ZR 91/11 Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Umfasst das Verbreitungsrecht nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten? Falls die erste Frage zu bejahen ist: 2. Umfasst das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten, nicht nur Vertragsangebote, sondern auch Werbemaßnahmen?
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16. Oktober 2013

Google Adwords Anzeige „VorratsGmbH ab 1450 €“ irreführend

Urteil des OLG Dresden vom 19.02.2013, Az.: 14 U 1810/12 Die Werbeanzeige „VorratsGmbH ab 1450 €“ ohne die zusätzliche Angabe, dass noch das Stammkapital von mindestens EUR 25.000.- hinzukommt, ist irreführend, da die angesprochenen Verkehrskreise grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass der angegebene Preis von EUR 1.450, - nicht dem tatsächlichen Preis für eine eintragungsfähige GmbH entspricht. Ferner ist die Werbung mit der Bezeichnung „1 Euro GmbH“ irreführend, wenn damit eigentlich eine Unternehmergesellschaft gemeint ist. Eine solche Gesellschaft muss immer unter der korrekten Bezeichnung, „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“, aufgeführt werden. Andernfalls entstünde der Anschein, es handele sich bei der GmbH für 1 Euro um eine vollwertige GmbH, was aber nicht der Fall ist.
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11. Oktober 2013

Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungen

Urteil des OLG Köln vom 23.08.2013, Az.: 6 U 41/13 Auch wenn ein Nahrungsergänzungsmittel fast ausschließlich aus einem angabepflichtigen Inhaltsstoff (88%) besteht, ist sein Anteil in Prozent anzugeben.
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09. Oktober 2013

An Kinder gerichtete Kaufaufforderung im Zusammenhang mit Onlinegame ist wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 34/12 „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas“ war der Slogan, gerichtet an Kinder, die ein Spiel im Internet nutzen. Mit diesem Text bewarb der Anbieter einen Link zu kostenpflichtigen Zusätzen in dem Spiel. Diese Anpreisung untersage der BGH jedoch nun, da sie auf Kinder abzielte. Entgegen der Vorinstanzen sahen die Karlsruher Richter in dem Link bereits eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf, die gerade die Unerfahrenheit der Kinder ausnutzt. Dass das Angebot erst auf der Folgeseite konkretisiert wird, ändert nichts daran.
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09. Oktober 2013

Kostenvergleich bei Honorarfactoring

Urteil des BGH vom 20.02.2013, Az.: I ZR 175/11 a) Wendet sich ein Unternehmer dagegen, dass ein von ihm an einen bestimmten Kunden gerichtetes Angebot für einen Preisvergleich verwendet wird, trägt er jedenfalls im Bereich standardisierter Dienstleistungen (hier: Factoring ärztlicher Honorarforderungen) grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der für ihn im Preisvergleich genannte Preis nicht sein in entsprechenden Fällen regelmäßig verlangter Preis ist. b) Die Darlegungspflicht ist dabei begrenzt auf die Offenlegung repräsentativer Beispiele für die Preisbildung, die sich auf dieselben Leistungsmerkmale wie der Preisvergleich beziehen.
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09. Oktober 2013

Brandneu von der IFA

Urteil des BGH vom 18.04.2013, Az.: I ZR 180/12 Zu den gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG mitzuteilenden Informationen gehört
auch die Angabe der Rechtsform des werbenden Unternehmens.
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07. Oktober 2013

Besondere Gestaltung von Keksstangen darf nicht nachgeahmt werden

Urteil des OLG Köln vom 28.06.2013, Az.: 6 U 183/12 Es ist zu unterlassen, Verpackungen von Produkten sowie selbst Produktgestaltungen, die aufgrund ihrer Ausgestaltung oder bestimmter Merkmale vom Verkehr einem bestimmten Hersteller zugeordnet werden, nachzuahmen und anzubieten. Insoweit stellt es sich auch als unlauter dar, Keksstangen, die auf Grund ihrer besonderen Gestaltung sich von vielen alltäglichen, dem Verbraucher bekannten Produktformen im Keks- und Süßwarenbereich unterscheiden, nachzuahmen.

Nicht maßgeblich ist, ob Originalprodukt und Hersteller von den angesprochenen Verkehrskreisen namentlich benannt werden können.
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