Deutliche Kennzeichnung von Textübernahme in wissenschaftlichen Arbeiten
Urteil des VG Münster vom 20.02.2009, Az.: 10 K 1212/07 Die für die Annahme einer Täuschungshandlung erforderliche Einwirkung auf das intellektuelle Vorstellungsbild kann „durch ausdrückliches Vorspiegeln, durch schlüssiges Verhalten und durch Unterlassen bei bestehender Aufklärungspflicht" geschehen. Die Verwendung von Textpassagen aus bereits erstellten und veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten in der eigenen Diplomarbeit muss vom Verfasser durch das Setzen von Anführungszeichen und/oder gesonderter Formatierung und genauer Nennung der Quelle deutlich gemacht werden. ...
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