Inhalte mit dem Schlagwort „Wortfolgen“

07. September 2010

Kein Markenschutz für ungenaue und lange Slogans

Beschluss des BGH vom 01.07.2010, Az.: I ZB 35/09

Längere Wortfolgen entbehren in der Regel jeglicher Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN
Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist
Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit
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05. Juni 2009

Willkommen im Leben

Beschluss des BGH vom 04.12.2008, Az.: I ZB 48/08

a) Die Eintragung der Waren und Dienstleistungen im Verzeichnis kann nach ihrem Inhalt beschränkt werden (hier: Beschränkung der Eintragung der Waren und Dienstleistungen "Bild- und Tonträger, Druckereierzeugnisse, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespeicherten Informationen" auf bestimmte Themengebiete).

b) Die Wortfolge "Willkommen im Leben" ist für die Waren und Dienstleistungen "Bild- und Tonträger, Druckereierzeugnisse, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespeicherten Informationen" nicht unterscheidungskräftig i.S. des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

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29. April 2009

Kein Schutz für beschreibende Wortfolgen

Beschluss des BPatG vom 31.03.2009, Az.: 33 W (pat) 21/07

Wortfolgen fehlt es an Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn der werbend beschreibende Gehalt des Slogans im Vordergrund steht. Die drei Teile des recht langen Zeichens sind zwar formal ähnlich gebildet, werden im Verbund verwendet, stehen aber teilweise inhaltlich beziehungslos nebeneinander. Die Gesamtaussage der Wortfolge mit geringem Interpretationsspielraum begründet keine schutzwürdige Mehrdeutigkeit.

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