Inhalte mit dem Schlagwort „Zeichenähnlichkeit“

04. Februar 2016

Unerhebliche Form-Abweichung eines Schokoriegels ist kein Herkunftshinweis

zwei Schokoriegel auf weißem Untergrund
Urteil des BGH vom 21.10.2015, Az.: I ZR 23/14

Besteht zwischen einer verkehrsdurchgesetzten dreidimensionalen Klagemarke und der beanstandeten, für identische Waren verwendeten Form eine hochgradige Zeichenähnlichkeit, so ist im Regelfall davon auszugehen, dass der Verkehr nicht nur die Form der Klagemarke, sondern auch die angegriffene Gestaltung als herkunftshinweisend wahrnimmt (Fortführung von BGH, Urteil vom 25.Januar 2007 – I ZR 22/04, BGHZ 171, 89 Rn. 31 – Pralinenform I; Urteil vom 22.April 2010 – I ZR 17/05, GRUR 2010, 1103 Rn. 28 = WRP 2010, 1508 – Pralinenform II).

Weiterlesen
19. Januar 2016

Suchergebnis auf Amazon kann Markenverletzung darstellen

Lupe und Einkaufswagen symbolisieren eine Shopping-Suchfunktion
Urteil des OLG Köln vom 20.11.2015, Az.: 6 U 40/15

Werden bei der Eingabe eines Markenkennzeichens in die Amazon-Suchleiste auch Konkurrenzprodukte angezeigt, so verletzt dies die Rechte an der Marke zulasten deren Inhaber, wenn ein ausdrücklicher Hinweis darauf fehlt, dass die angezeigten Ergebnisse ausschließlich Produkte anderer Hersteller darstellen. Der Plattformbetreiber haftet in diesem Fall als Mittäter. Erfolgt die Verknüpfung der Begriffe dabei anhand eines Algorithmus, so kann sich der Betreiber von Amazon nicht darauf berufen, dass er die Zeichen als Plattformbetreiber nicht selbst benutze, weil er die Suchmaschine, anders als bei reinen Suchmaschinen, zur Bewerbung der auf Amazon eingestellten Angebote einsetzt und die Anzeige der rechtsverletzenden Produkte auf seiner Tätigkeit als Plattformbetreiber beruht.

Weiterlesen
14. Januar 2016

Markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei Übereinstimmung schutzunfähiger Bestandteile

Schriftzug "Markengesetz" in einem Gesetzestext
Beschluss des BGH vom 09.07.2015, Az.: I ZB 16/14

a) Der Grundsatz, dass allein wegen der Übereinstimmung in einem schutzunfähigen Bestandteil keine zur Verwechslungsgefahr führende Zeichenähnlichkeit angenommen werden kann, ist nicht ohne weiteres und einschränkungslos auf die Fallkonstellation übertragbar, dass der potentiell kollisionsbegründende schutzunfähige Bestandteil nicht in der Klage- oder Widerspruchsmarke, sondern in der angegriffenen Marke enthalten ist.

b) Ein schutzunfähiger Bestandteil einer angegriffenen Wort-Bild-Marke kann prägende und damit kollisionsbegründende Wirkung haben, wenn dieser Bestandteil zwar vom Verkehr als beschreibend erkannt, aufgrund der besonderen graphischen Gestaltung jedoch als das dominierende Element wahrgenommen wird, weil weitere schutzfähige Bestandteile in der zusammengesetzten Marke fehlen.

Weiterlesen
02. Dezember 2015 Top-Urteil

Verletzung eines Unternehmenskennzeichen durch Autocomplete-Funktion

Eine Hand hält eine Lupe vor einem blauen Hintergrund in die Luft.
Urteil des LG Köln vom 24.06.2015, Az.: 84 O 13/15

Führt die Eingabe einer Firmenbezeichnung in die Suchmaske eines Versandhändlers zur Anzeige von Suchvorschlägen, welche diese Firmenbezeichnung enthalten und führt ein Anklicken dieser Vorschläge dann zum Angebot von Produkten, die mit dem gesuchten Unternehmen nicht in Zusammenhang stehen, aber aus der selben Branche stammen, so liegt darin eine Verletzung des Unternehmenskennzeichens. Der Inhaber der Website haftet dabei für die Suchvorschläge, selbst wenn diese durch eine vollautomatisch arbeitende Autocomplete-Funktion ergänzt werden.

Weiterlesen
24. November 2015 Top-Urteil

Sieg für Lindt im „Goldbären-Streit“

gelber Gummibär
Urteil des BGH vom 23.09.2015, Az.: I ZR 105/14

a) Eine Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke (hier: Goldbären) und einer dreidimensionalen Gestaltung (hier: in Goldfolie eingewickelte Schokoladenfigur) ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie kann sich aber weder in klanglicher noch in bildlicher Hinsicht ergeben; vielmehr kann eine Zeichenähnlichkeit nur aus einer Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt folgen.

b) Bei der Beurteilung der Frage der Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke und einer dreidimensionalen Gestaltung darf nicht über die Ähnlichkeit im Sinngehalt ein Motivschutz begründet werden oder eine uferlose Ausweitung des Schutzbereichs der Wortmarke mit der Folge einer umfassenden Monopolisierung von Warengestaltungen vorgenommen werden.

c) Die begriffliche Ähnlichkeit zwischen einer Wortmarke und einer dreidimensionalen Gestaltung ist anzunehmen, wenn die Wortmarke aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise die naheliegende, ungezwungene und erschöpfende Bezeichnung der dreidimensionalen Gestaltung ist. Hierzu ist erforderlich, dass sich die Benennung der beanstandeten Gestaltung mit dem Markenwort für den Verkehr aufdrängt, ohne dass hierfür mehrere gedankliche Zwischenschritte notwendig sind und ohne dass es andere Bezeichnungen für die dreidimensionale Gestaltung gibt, die gleich naheliegend sind.

d) Bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit einer für Fruchtgummiprodukte eingetragenen Wortmarke (hier: Goldbären) ist in die Prüfung der Zeichenähnlichkeit bei einer Kollision mit einer dreidimensionalen Gestaltung (hier: in Goldfolie eingewickelte Schokoladenfigur) nicht die Produktform einzubeziehen, für die der Markeninhaber die Wortmarke nutzt (hier: konkrete Gestaltung der Gummibärchen).

e) Hat das Berufungsgericht über einen Anspruch aus einer Marke entschieden, auf die der Kläger sich im Rechtsstreit zur Begründung seines Anspruchs nicht gestützt hat, sondern die er nur neben anderen Marken zur Darstellung seines Markenbestands angeführt hat, stellt dies einen Verstoß gegen § 308 ZPO dar, der im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten ist.

Weiterlesen
23. September 2015 Top-Urteil

Lindt Teddy verletzt die Wortmarke „Goldbären“ von Haribo nicht

Gummibärchen Goldbär auf weißem Hintergrund
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 23.09.2015, Az.: I ZR 105/14

Die dreidimensionale Produktgestaltung des in Goldfolie verpackten und mit einem roten Halsband versehenen Schokoladenbärs von Lindt verletzt nicht die Wortmarke „Goldbär“ der Firma Haribo. Für eine Ähnlichkeit im Sinngehalt, die hier maßgeblich ist, sind die Wortmarke und die beanstandete Produktform zu vergleichen. Eine Verletzung kann nur dann angenommen werden, wenn die Wortmarke "Goldbär" die für den Verbraucher naheliegende, ungezwungene und erschöpfende Betitelung und damit die am nächsten liegende griffige Bezeichnung der dreidimensionalen Gestaltung ist. Eine Zeichenähnlichkeit wird vorliegend jedoch verneint, da das beanstandete Lindt-Produkt nicht nur als „Goldbär“ bezeichnet wird, sondern auch als „Schokoladen-Bär“ oder „Schokoladen-Teddy“. Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche sind mangels ausreichender Ähnlichkeit zwischen den Gummibärchen und Schokoladenbärchen abzulehnen.

Weiterlesen
10. September 2015 Top-Urteil

Zur Verwechslungsgefahr bei vertauschten Buchstaben mit ähnlicher Klangfolge

Die Vokale "e" und "i" dargestellt als Strichmännchen
Urteil des BGH vom 05.03.2015, Az.: I ZR 161/13

Zeichen, die aus denselben, jedoch in unterschiedlicher Reihenfolge angeordneten Buchstaben oder Silben gebildet sind (hier „IPS“ und „ISP“), erwecken regelmäßig einen klanglich ähnlichen Gesamteindruck, wenn sie bei einer Aussprache der Buchstaben oder Silben (hier „i-pe-ess“ und „i-ess-pe“) dieselbe Vokalfolge (hier „i-e-e“) aufweisen.

Weiterlesen
10. März 2015

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Asos“ und „Anson´s“

Zwillingspärchen, wobei Einer eine rote und der Andere eine schwarze Brille trägt. Verwechslungsgefahr
Urteil des OLG Hamburg vom 11.12.2014, Az.: 3 U 108/12

Zwischen den Zeichen „Asos“ und „ Anson´s“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Trotz bestehender Branchenidentität bzw. –nähe im Bereich von Bekleidungsstücken bestehen in klanglicher, schriftbildlicher und begrifflicher Hinsicht – nicht zuletzt aufgrund des Buchstaben „n“ - erhebliche Unterschiede. Es liegt fern, dass die angesprochenen Verkehrskreise Verbindungen zwischen den Parteien annähmen.

Weiterlesen
02. September 2014

Keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen Haarfärbemitteln und Friseur-Dienstleistungen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 24.07.2014, Az.: 6 U 45/13

Zwischen einer für Haarfärbemittel eingetragenen Marke und einer Marke für Dienstleistungen eines Friseursalons besteht auch bei hoher Zeichenähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr, da es an der erforderlichen Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit fehlt. Der Einsatz von Haarfärbemitteln gehört zwar zu den typischen Dienstleistungen eines Friseurs, die Dienstleistung des Haarefärbens und das freiverkäufliche Produkt Haarfärbemittel zum Selberfärben stehen jedoch aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise miteinander in Konkurrenz, da sie zwei unterschiedliche Möglichkeiten des Haarefärbens darstellen.

Weiterlesen
24. Juni 2014

Verwechslungsgefahr zwischen Wort-/Bildmarken BioGourmet und GOURMET Bio

Beschluss des BPatG vom 16.04.2014, Az.: 29 W (pat) 547/13

Zwischen den Wort-/Bildmarken BioGourmet und der GOURMET Bio besteht trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft der älteren Marke BioGourmet Verwechslungsgefahr, da beinahe Zeichenidentität zwischen beiden besteht und es am erforderlichen visuellen Abstand der jüngeren Marke fehlt.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a