Inhalte mit dem Schlagwort „zeitgeschichtliches Ereignis“

09. März 2015

Zur konkludenten Einwilligung in die Veröffentlichung eines Fotos im Internet

Dunkelgraue Hostess, die vor einem weißen Pult steht. Im Hintergrund befindet sich eine Leinwand
Urteil des BGH vom 11.11.2014, Az.: VI ZR 9/14

Die Veröffentlichung eines Fotos einer Hostess, die im Auftrag einer Promotion-Agentur auf einer Prominentenparty Waren anbietet, ist rechtmäßig. Es ist von einer konkludenten Einwilligung der Hostess auszugehen, da sie aufgrund der Art der Veranstaltung und aufgrund der Art ihrer Tätigkeit mit Fotos auch ihrer Person und deren Veröffentlichung rechnen musste. Zudem war sie zuvor von ihrem Arbeitgeber darüber informiert worden, dass Bilder angefertigt werden könnten. Medienvertreter, die auf der Veranstaltung anwesend sind, können die Tätigkeit der Hostess nur dahin verstehen, dass sie mit Fotos und deren Veröffentlichung einverstanden ist.

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30. Dezember 2011

Suizid betrifft Kernbereich der Privatsphäre

Urteil des OLG Dresden vom 12.07.2011, Az.: 4 U 188/11

Eine Berichterstattung über den Suizid eines nahen Angehörigen einer ehemaligen Landesministerin betrifft den Kernbereich der Privatsphäre, die auch nach einer Abwägung der Pressefreiheit und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht gerechtfertigt ist.

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04. Oktober 2011

Darf jeder in die Flugreisen-Affäre hineingezogen werden?

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.06.2011, Az.: 7 U 39/11 Eine konkludente Einwilligung in die Anfertigung und Veröffentlichung einer Fotografie, kann durch einen fröhlichen Blick in die Kamera vorliegen. Allerdings beschränkt sich die Einwilligung auf eine Fotoberichterstattung über die Veranstaltung, in dessen Zusammenhang die Fotografie erstellt wurde.
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25. Mai 2011

Veröffentlichung von Fotos eines Inoffiziellen Mitarbeiters der Stasi

Pressemitteilung Nr. 7/11 des OLG München vom 10.05.2011, Az.: 18 U 3097/09

Die Veröffentlichung von Bildnissen mit Personen bedarf grundsätzlich des Einverständnisses des Abgebildeten. Etwas anderes kann sich jedoch aus den urheberrechtlichen Vorschriften für zeitgeschichtliche Bildnisse ergeben. In einem solchen Fall kann das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten überwiegen.
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11. März 2009

Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von Monaco

Pressemitteilung des BGH vom 10.03.2009, Az.: VI ZR 261/07

Bei Fernsehbeiträgen, die an ein zeitgeschichtliches Ereignis anknüpfen, sind diese im Kontext dazu zu würdigen. Insbesondere kann bei einer durchweg positiven Berichterstattung dem Persönlichkeitsrecht kein Vorrang vor dem Presserecht eingeräumt werden.
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