Inhalte mit dem Schlagwort „Zeugnisverweigerungsrecht“

22. Dezember 2014

Zur Tätervermutung und Störerhaftung bei Filesharing vom Familienanschluss

Urteil des AG Düsseldorf vom 25.11.2014, Az.: 57 C 1312/14

Die tatsächliche Vermutung der Alleinnutzung des Anschlusses zu Lasten des Anschlussinhabers bei Filesharing ist bereits widerlegt, wenn weitere Personen, wie der Ehepartner oder volljährige Kinder, freien Zugriff auf den Internetzugang hatten. Die abstrakte Zugriffsmöglichkeit genügt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung für den Wegfall der Vermutung. Eine umfangreiche Recherche- oder Aufklärungspflicht hinsichtlich einer nachträglichen Feststellung der Person des Täters innerhalb der Familie trifft den Anschlussinhaber im Rahmen der sekundären Darlegungslast nicht. Mangels Aufsichts- und Überwachungspflichten gegenüber dem Ehepartner und volljährigen Kindern scheidet auch eine Störerhaftung des Anschlussinhabers aus.

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19. September 2014

Kein presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht im Verwaltungsrecht

Beschluss des OVG Lüneburg vom 21.07.2014, Az.: 10 OB 49/14

Das erweiterte strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht für Pressevertreter ist auf verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht im Wege der Analogie übertragbar. Hinsichtlich eigener berufsbezogener Wahrnehmungen steht einem Pressevertreter im verwaltungsgerichtlichen Verfahren daher kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Eine Erweiterung des Weigerungsrechts im Einzelfall zur Wahrung der Pressefreiheit ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Pressvertreter als Zeuge vor Gericht eine Aussage bestätigen oder widerrufen soll, die unter seinem Namen bereits veröffentlicht worden ist.

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07. März 2014

Davidoff Hot Water

Beschluss des BGH vom 17.10.2013, Az.: I ZR 51/12

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 8 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 195 vom 2. Juni 2004, S. 16) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 8 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2004/48/EG dahin auszulegen, dass diese Vorschrift einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Bankinstitut in einem Fall wie dem Ausgangsverfahren gestattet, eine Auskunft nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis zu verweigern?

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04. März 2013

Entfall des Zeugnisverweigerungsrechts eines Journalisten

Beschluss des BGH vom 04.12.2012, Az.: VI ZB 2/12 Hat ein Pressevertreter als Zeuge in Kenntnis seines Zeugnisverweigerungsrechts in einem Rechtsstreit in öffentlicher Sitzung umfassend zur Person eines Informanten und zu den mit diesem geführten Gesprächen ausgesagt, ohne sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu berufen, darf er regelmäßig in einem nachfolgenden Zivilrechtsstreit die Zeugenaussage zu den gleichen Beweisfragen nicht unter Berufung auf ein solches Zeugnisverweigerungsrecht verweigern.
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