Inhalte mit dem Schlagwort „zulassungspflichtiges Handwerk“

17. Juli 2019

Brillenpartys: keine Verkaufsveranstaltungen im geschäftlichen Verkehr

Hand die eine Brille hält
Urteil des Landgericht Essen vom 06.03.2019, Az.: 42 O 71/16

Die Frage, ob in einem konkreten Fall, bei dem auf sogenannten Brillenpartys Tätigkeiten ausgeführt wurden, bei denen die Interessenten über die modischen Aspekte hinausgehend auch über Brillen mit Gleitsichtgläsern beraten wurden, gegen die Vorschriften der Handwerkordnung verstoßen, beantwortete das Landgericht Essen im Hinblick auf die Tatsache, dass durch die vorgenommene Beratung des Kunden, das Augenoptikerhandwerk ausgeübt wurde, ohne dass die Beklagte eine Augenoptikermeisterin war.

Sie wurde demnach zur Unterlassung verurteilt.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a