Inhalte mit dem Schlagwort „Zusammensetzung“

11. August 2014

Kennzeichnung von „Gourmet Aufschnitt – Gekochter Schinken“

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 10.06.2014, Az.: OVG 5 N 30.12

Der Verbraucher erwartet bei der Bewerbung eines Kochschinkenprodukts mit den Worten "Gourmet Aufschnitt - Gekochter Schinken" und "Eine hauchdünn geschnittene Delikatesse" ein Fleischerzeugnis, welches fast ausschließlich aus reinem Muskelfleisch besteht. Handelt es sich jedoch um ein Produkt, welches aus Fleischstücken zusammengesetzt wurde, muss der Hersteller dieses als Formfleischschinken kennzeichnen. Ein unter Gesamtbetrachtung der Verpackung klein gehaltener Hinweis auf die konkrete Zusammensetzung wird der Kennzeichnungspflicht nicht gerecht. Übersteigt der bei der Herstellung auftretende Muskelabrieb sogar den Wert von 5 Volumenprozent im verzehrfertig zusammengefügten Fleischanteil, darf das Produkt nicht einmal als Formfleisch deklariert werden, vielmehr handelt es sich dabei um ein „Erzeugnis eigener Art“.

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27. November 2009

„Toast & Snack“ fehlt eigene Identifikationswirkung

Beschluss des BPatG vom 12.11.2009, Az.: 25 W (pat) 79/09 Da die Wortbestandteile der Marke "Toast & Snack" trotz Abwesenheit in deutschsprachigen Lexika inzwischen als eingebürgerte Teile der englischen Sprache allgemein verständlich sind und ihnen eine alltägliche Bedeutung im Verkehr zukommt, ist die Marke ohne eigene Unterscheidungskraft. Auch die Zusammensetzung der Wörter sowie die Verbindung durch das "&"-Zeichen helfen hier nicht, der Marke eine eigene Bedeutungswirkung zu verleihen.
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